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Schönenwerd-Raser vor GerichtOlten SO - Knapp zwei Jahre nach dem tödlichen Raserunfall von Schönenwerd SO stehen seit Montag drei 20-jährige Männer wegen vorsätzlicher Tötung vor dem Amtsgericht Olten-Gösgen. Zum Prozessbeginn wurden zwei Unfallbeteiligte und mehrere Zeugen befragt.fest / Quelle: sda / Montag, 20. September 2010 / 10:19 h
Ein 61-jähriger Mann und seine 64-jährige Ehefrau schilderten, wie sie den Unfall erlebt hatten. Auf der Rückbank ihres Autos sass die 21-jährige Schweizerin, die beim Raserunfall in der Nacht auf den 8. November 2008 getötet wurde.
Neblig
Er habe vor dem Linksabbiegen zwei bis drei Sekunden innegehalten, sagte der Mann. Auch wegen nebligen Verhältnissen habe er die drei Raserautos jedoch nicht sehen können. Seine nächste Erinnerung sei das Spital, wo er von einem Polizisten vom Unfall erfuhr.
An der Unfallstelle habe «dichter Nebel» geherrscht, gab auch seine Ehefrau zu Protokoll. Die entgegenkommenden Autos sah auch sie nicht.
Drei Raser von Schönenwerd: Ab Aarau mit Tempo 116 bis 129 km/h. /
«Ich hörte ohrenbetäubenden Lärm - dann wurde es schwarz», sagte die Frau. Führerscheinneulinge Beide trugen Verletzungen davon, unter denen sie bis heute leiden. Ihr Auto war korrekt unterwegs gewesen. Sie wollten die junge Frau nach Schönenwerd nach Hause bringen. Die Zeugenbefragung am Nachmittag lieferte wenig Aufschluss zum Unfallhergang. Die drei 20-jährigen Angeklagten wurden am Montag vom Gericht zu ihrer Person befragt. Alle drei hatten die Fahrprüfung jeweils nach wenigen Fahrstunden bestanden und besassen den Führerschein noch kein Jahr. Der vorsätzlichen Tötung angeklagt Den Männern griechischer, türkischer und kroatischer Herkunft sind die Führerscheine seit dem Unfall entzogen. Die Staatsanwaltschaft wirft den drei ortskundigen Lenkern vor, den Tod von anderen Verkehrsteilnehmenden in Kauf genommen zu haben. Sie sind deshalb der vorsätzlichen Tötung sowie der vorsätzlichen schweren Körperverletzung angeklagt. Weiter müssen sie sich der vorsätzlichen einfachen Körperverletzung sowie der groben Verletzung der Verkehrsregeln verantworten.
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