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Kartellabsprachen: Auch Mitarbeiter haftenBern - Wer sich an Kartellabsprachen beteiligt hat, soll künftig strafrechtlich belangt werden können. National- und Ständerat haben den Bundesrat beauftragt, eine entsprechende Gesetzesrevision zu erarbeiten.bra / Quelle: sda / Dienstag, 21. September 2010 / 14:23 h
Der Ständerat hat am Dienstag mit 30 zu 12 Stimmen eine Motion von Rolf Schweiger (FDP/ZG) mit einer vom Nationalrat angebrachten Änderung an den Bundesrat überwiesen.
Die Motion verlangt zum einen, dass Unternehmen bei Kartellabsprachen milder bestraft werden können - und zwar dann, wenn sie über ein sogenanntes Compliance-Programm verfügen, ein Programm zur Beachtung der Gesetze.
Zum anderen sollen neu natürliche Personen strafrechtlich verfolgt werden können. Die Gegner befürchten, das Kartellrecht würde damit ausgehöhlt, sodass Unternehmen sich einer Strafe entziehen könnten.
Aus der Verantwortung genommen Eugen David (CVP/SG) sprach von einem «Generalangriff auf das Kartellrecht». Unternehmen würden aus der Verantwortung genommen. Zudem werde es schwieriger, Kartellabsprachen aufzudecken. Dies gelinge nämlich nur, wenn Mitarbeitende als Zeugen aussagten - was sie nicht tun würden, wenn ihnen eine Strafe drohe.Eugen David (CVP/SG) sprach von einem «Generalangriff auf das Kartellrecht». /
Auch der Bundesrat stellte sich gegen die Neuerung. «Man kann mir nicht vorwerfen, dass ich nicht wirtschaftsfreundlich bin», sagte Volkswirtschaftsministerin Doris Leuthard. Mit dem Wunsch nach milderer Bestrafung von Unternehmen und härterer von Mitarbeitenden sende der Rat aber ein fragwürdiges Signal aus. Präventive Wirkung bezweifelt Leuthard bezweifelt auch die präventive Wirkung der Massnahme. Bei der ersten Verurteilung würden Gerichte wohl kaum mehr als eine bedingte Strafe aussprechen, sagte sie. Damit hätte die strafrechtliche Verfolgung kaum abschreckende Wirkung. Ein Unternehmen handle immer über seine Mitarbeitenden, gab Leuthard weiter zu bedenken. Jede Kartellabsprache würde somit künftig von Mitarbeitenden und nicht von Unternehmen begangenen.
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