Der Bundesrat sieht in einem schärferen Kartellgesetz (KG) ein Instrument, um im Zusammenhang mit dem starken Franken die Importeure zu zwingen, die Währungsvorteile weiterzugeben. Er hat deshalb Mitte August die Überarbeitung von Artikel 5 des Kartellgesetzes in Aussicht gestellt.
Horizontale Preis-, Mengen- und Gebietsabreden sowie vertikale Preisbindungen und Gebietsabschottungen sind schon heute verboten. Wie das EVD in einem Communiqué schreibt, soll das Verbot in Zukunft aber an der Form der Abrede anknüpfen und nicht mehr an deren wirtschaftlichen Auswirkungen.
Kein generelles Verbot für Absprachen
Im Gegensatz zu heute soll die Wettbewerbskommission (WEKO) damit nicht mehr zusätzlich beweisen müssen, dass die Abrede erhebliche Wettbewerbsbeeinträchtigungen zur Folge hat.
Absprachen sollen aber nicht generell verboten werden.
Bundesrat Johann Schneider-Ammann (Archivbild). /


Sonst würden auch Fälle einer volkswirtschaftlich effizienten Zusammenarbeit zwischen Unternehmen verhindert. Der Bundesrat will deshalb Rechtfertigungsgründe vorsehen.
Seiner Auffassung nach sollen namentlich die Festlegung von Mindest- und Festpreisen sowie die Aufteilung von Vetriebsgebieten im Rahmen selektiver Vertriebssysteme im Einzelfall zulässig bleiben, wenn sie aus Gründen der wirtschaftlichen Effizienz gerechtfertigt sind.
Rechtfertigungsgründe sollen neu vom Unternehmen nachgewiesen werden, das davon profitieren will. Der Bundesrat will in einer Verordnung oder Bekanntmachung konkretisieren, in welchen Fällen Absprachen zwischen Firmen aus Effizienzgründen akzeptiert werden sollen.
Die Meinungen der Wirtschaftsverbände und Parteien zu den geplanten Gesetzesänderungen wird das EVD im Rahmen einer konferenziellen Vernehmlassung Anfang Oktober einholen.