Das durch die Hintertüre eingeführte "Kartellverbot" widerspreche der Bundesverfassung und verursache zusätzliche Regulierungskosten, warnt der sgv, der Dachverband der Schweizer KMU. Das bestehende Kartellgesetz funktioniere sehr gut, und daher bestehe auch kein Handlungsbedarf, dieses zu ändern.
Ebenfalls nicht einverstanden mit der Gesetzesänderung ist die SVP. Die beantragte Beweislastumkehr stelle sämtliche Unternehmen unter einen Generalverdacht, was unvereinbar sei mit einem freiheitlichen Wirtschaftsgedanken. Die heutige Gesetzgebung gewährleiste eine effiziente Handhabung von Missbrauchsfällen.
Auch der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) zieht die heutige Regelung vor. Damit liessen sich Kartelle erfolgreich bekämpfen.
Die WEKO ist jetzt in der Beweispflicht. Bild: Walter Stoffel, Präsident der WEKO. /


Im internationalen Kartellrecht würden sogenannte vertikale Absprachen tendenziell nicht mehr als unzulässig betrachtet. Ein Verbot von solchen könne zu höheren Preisen und schlechterer Qualität führen.
SP unterstützt den Bundesrat
Anderer Meinung als der SGB ist die SP. Die Partei geht davon aus, dass die Gesetzesverschärfung insbesondere bei der ungenügenden Weitergabe von Währungsvorteilen im Interesse der Konsumenten und der KMU Wirkung zeigen werde. Damit würden die Folgen des überbewerteten Frankens zumindest teilweise etwas ausgeglichen.
Zu wenig weit geht der Vorschlag des Bundesrates der CVP. Auch nach der Revision würde das Gesetz Lücken aufweisen, die es den Importeuren erlauben würden, in der Schweiz überteuerte Produkte anzubieten. Nötig seien deshalb weitere Änderungen im Kartellgesetz zur Linderung der "Importpreisproblematik".