Der Nationalrat hat dabei den Vorschlag des Ständerats abgelehnt, wonach der Bundesrat der Post in Zukunft auch alternative Zustellungsformen erlauben könnte. Gemeint sind damit etwa Tankstellen, wo die Kunden ihre Post abholen könnten.
Die Hauszustellung soll an mindestens fünf Wochentagen erfolgen. Abonnierte Tageszeitungen müssen an sechs Tagen zugestellt werden.
Nicht nur Postagenturen
Weiter hat der Nationalrat festgelegt, dass die Post die Grundversorgung zwingend mit Poststellen und Postagenturen sicherstellen muss. Diese sollen für alle Bevölkerungsgruppen in allen Regionen in angemessener Distanz zugänglich sein.
Der Bundesrat hatte in seinem Vorschlag bloss von bedienten Zugangspunkten gesprochen. Damit hätte die Post die Grundversorgung vor allem mit Agenturen anbieten können. Diese sind den linken Parteien und den Gewerkschaften suspekt, da damit die Vertraulichkeit nicht garantiert werde.
Die Hauszustellung soll an mindestens fünf Wochentagen erfolgen. /


Sie befürchten auch einen negativen Einfluss für die heutigen Post-Angestellten.
Der Rat lehnte es jedoch mit 110 zu 61 Stimmen ab, diesen Argumenten noch stärker Rechnung zu tragen. Eine linke Minderheit hatte beantragt, dass die Grundversorgung durch ein Poststellennetz sichergestellt werden soll. Die Post dürfe aber ihr Netz mit zusätzlichen Zugangspunkten ergänzen.
Mindestens ein Briefkasen pro Ortschaft
Wie bereits der Ständerat entschieden hat, soll es pro Ortschaft mindestens einen Briefeinwurf geben. An ihren bedienten Zugangsstellen soll die Post im Übrigen zwingend auch Massensendungen entgegennehmen.
Ob der Postmarkt vollständig geöffnet werden soll, hat der Nationalrat noch nicht entschieden. Über die Frage, ob das Restmonopol auf dem Versand von Briefen bis 50 Gramm aufgehoben werden soll, wird erst im weiteren Verlauf der Debatte abgestimmt.
Während der Ständerat der Marktöffnung knapp zugestimmt hatte, empfiehlt die vorberatende Kommission des Nationalrats, am Monopol festzuhalten.