Im Werbefilm einer Weinkellerei wurden zeitweise deren Internet-Adresse und eine Telefonnummer zum Bestellen eingeblendet. Hingewiesen wurde zudem auf ein limitiertes Sonderangebot samt Preis einschliesslich Versandkosten, wie der von den Zeitungen «Tages-Anzeiger» und «Bund» zitierten Verfügung zu entnehmen ist.
Seit 1. Februar 2010 ist TV-Werbung für Bier und Wein zwar auch der SRG SSR idée suisse erlaubt. Nicht zulässig sind aber so genannte Verkaufsangebote für diese Getränke. Das sind Hinweise, die es dem Publikum ermöglichen, beworbene Gegenstände unmittelbar nach Ausstrahlung des Spots und von zu Hause aus zu kaufen.
Die Einnahmen, die die SRG gemäss Verfügung abliefern müsse, bewegten sich im Rahmen von 160'000 Franken. /


Die SRG habe den im Schweizer Fernsehen SF ausgestrahlten Spot noch vor der Intervention des BAKOM korrigieren lassen, bestätigte Sprecher Daniel Steiner am Montag. Die Einnahmen, die die SRG gemäss Verfügung abliefern müsse, bewegten sich im von den Zeitungen genannten Rahmen von 160'000 Franken.
Wegen einer bis etwa Ende Oktober dauernden Einsprachefrist für die SRG ist die BAKOM-Verfügung noch nicht rechtskräftig. Die SRG hat noch nicht entschieden, ob sie die Verfügung weiterziehen wird. Eine Prüfung sei im Gang, sagte Steiner. Abliefern müsste die SRG Werbeeinnahmen, aber keine Gebührengelder, betonte er.