Die beiden Landwirte waren 2008 der Aufforderung des Kantonstierarztes nicht nachgekommen, ihre Tiere gegen die ansteckende Viruskrankheit impfen zu lassen. Das Appenzeller Kantonsgericht sprach sie dafür im vergangenen Januar wegen vorsätzlicher Widerhandlung gegen das Tierseuchengesetz schuldig.
Sie wurden mit 400 und 600 Franken Busse bestraft. In erster Instanz waren sie vom Bezirksgericht Appenzell noch freigesprochen worden. Das Bundesgericht hat die Beschwerden der zwei Männer nun abgewiesen.
Kundgebung in Bern gegen Impfzwang. /


Keine Rolle spielt gemäss dem Urteil, dass die Impfung heute nicht mehr obligatorisch ist.
Auch Konsumenten rechnen mit Impfung
Als unbegründet haben die Richter in Lausanne auch den Einwand der beiden Bauern zurückgewiesen, dass sie als Produzenten von naturnahem «Terra-Suisse»-Fleisch gegen das Täuschungsgebot verstossen hätten, wenn sie geimpft hätten.
Laut Urteil enthalten die entsprechenden Richtlinien keine Vorgaben betreffend die medizinische Betreuung der Tiere. Auch der Konsument gehe nicht davon aus, dass solche Tiere im Seuchenfall nicht mit den üblichen Impfstoffen behandelt würden.
Weiter durften die beiden Landwirte entgegen der Ansicht der ersten Instanz nicht davon ausgehen, dass sie die Impfung unterlassen durften, wenn sie stattdessen ihren Tierbestand überwachen liessen. Schliesslich können sie sich auch nicht auf einen Notstand berufen.