Unter den Beschwerdeführern sind nicht nur Privatpersonen, sondern auch Institutionen wie Gemeinden und Patriziate. Ein Sprecher des Verwaltungsgerichts bestätigte am Dienstag auf Anfrage einen Bericht der Zeitung «LaRegioneTicino».
Auf das Verwaltungsgericht kommt damit eine Menge zusätzliche Arbeit zu. Normalerweise erhält es pro Jahr rund 600 neue Fälle.
Bis sämtliche Rustici-Beschwerden behandelt sein werden, wird es wohl lange dauern. Wann der kantonale Nutzungsplan «Landschaften mit schützenswerten Bauten» (PUC-PEIP) in Kraft tritt, steht deshalb in den Sternen.
Das Dokument definiert erhaltenswerte Kulturlandschaften und soll damit die Umnutzung von rund 11'000 Rustici ausserhalb der Bauzonen in Ferienhäuschen ermöglichen.
Die neue Regelung soll die Umnutzung von Rustici in Ferienhäuschen ermöglichen. /


1500 alte Ställe und Hütten dürfen hingegen nur für landwirtschaftliche Zwecke verwendet werden.
Kritik aus Bern
Sorgte diese Einschränkung im Tessin für viel Kritik, so monierte wiederum das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE), dass einige der ausgeschiedenen Landschaften nicht in allen Teilen schützenswert seien. Zudem seien die Anforderungen für den Schutz und die Pflege der Landschaft nicht hinreichend.
Das ARE reichte daher gegen den PUC-PEIP ebenfalls eine Beschwerde ein, wie es im September mitteilte. Es schloss einen Rückzug der Beschwerde aber nicht aus.
Man wolle vermeiden, dass der Nutzungsplan insgesamt für ungültig erklärt werde. Gemeinsam mit den Tessiner Behörden werde versucht, die Schwächen des Nutzungsplans zu beheben. Wenn dies gelinge, dann sei das ARE bereit, seine Beschwerde zurückzuziehen.
Im Tessin ist man optimistisch, eine Lösung mit dem Bund zu finden. Man habe das gegenseitige Misstrauen abbauen können, sagte Umweltdirektor Marco Borradori jüngst vor den Medien.