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Fall Rappaz vor BundesgerichtSitten/Genf - Das Genfer Universitätsspital (HUG) weigert sich nach wie vor, den Walliser Hanfbauern Bernard Rappaz zwangsweise zu ernähren. Es zieht den Zwangsernährungsbefehl der Walliser Justiz deshalb ans Bundesgericht weiter, wie das HUG am Freitag mitteilte.bert / Quelle: sda / Freitag, 12. November 2010 / 17:25 h
Eine Zwangsernährung könne für Rappaz lebensgefährlich sein, vor allem, wenn Rappaz in ein künstliches Koma versetzt werden müsse, begründete das HUG seine Haltung. Die Anordnung der Walliser Justiz könne auch aus ethischen Gründen nicht befolgt werden, da sie nur unter Zwang auszuführen wäre. Rappaz hat sich wiederholt und ausdrücklich gegen eine Zwangsernährung ausgesprochen.
Das Walliser Kantonsgericht hatte am Donnerstag den Entscheid der Walliser Sicherheitsdirektorin Esther Waeber-Kalbermatten bekräftigt, wonach ein Unterbruch von Rappaz' Haftstrafe nicht in Frage komme.
Bernard Rappaz. /
Vor dem Walliser Grossen Rat ist noch ein Begnadigungsgesuch Rappaz' hängig; das Parlament will darüber am 18. November befinden. Der 57-jährige Rappaz muss wegen schweren Verstosses gegen das Betäubungsmittelgesetz und weiteren Delikten seit dem 22. März eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren und acht Monaten verbüssen. Da er seiner Ansicht nach zu Unrecht zu einer so hohen Strafe verurteilt wurde, trat Rappaz in den Hungerstreik.
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