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Keine Gnade für RappazSitten - Hanfbauer Bernard Rappaz muss seine Strafe absitzen: Der Walliser Grosse Rat hat am Donnerstag sein Begnadigungsgesuch unter Ausschluss der Öffentlichkeit mit 113 zu 14 Stimmen abgelehnt. Der Hanfbauer war wegen verschiedener Delikte zu fünf Jahren und acht Monaten Haft verurteilt worden.bert / Quelle: sda / Donnerstag, 18. November 2010 / 18:05 h
Der Walliser Grosse Rat ist mit seinem Entscheid der Empfehlung seiner Justizkommission gefolgt. Diese hatte sich gegen eine Begnadigung des Hanfbauern ausgesprochen. Zudem hatte das Parlament die Möglichkeit, über eine Teilbegnadigung Rappaz' abzustimmen. Doch auch diese lehnte es ab. Der Walliser Grosse Rat besteht aus 130 Abgeordneten.
Zum Verlauf der Debatte oder den eingebrachten Argumenten wollte Parlamentspräsident Jean-François Copt nichts sagen. Nur so viel: Jeder habe nach seinem Gewissen abgestimmt, sagte er. Der Grund für die kargen Informationen liegt darin, dass das Walliser Parlament über Begnadigungen in geheimen Abstimmungen entscheidet.
Bernard Rappaz. /
Weitere Anklagen hängig Rappaz hatte seine Haftstrafe wegen schweren Verstosses gegen das Betäubungsmittelgesetz und weiterer Delikte am 20. März 2010 angetreten. Aus Protest trat er umgehend in einen Hungerstreik, den er in der Folge zwei Mal unterbrach. Insgesamt hungerte der Hanfbauer 196 Tage, davon 84 am Stück. Zurzeit befindet er sich aufgrund seines schlechten Gesundheitszustandes im Universitätsspital Genf (HUG). Bald dürfte sich Rappaz zudem für weitere Taten vor Gericht verantworten müssen: Ende Juli hatte die Walliser Staatsanwaltschaft dem Kreisgericht Martigny eine neue Anklageschrift überwiesen. Diese betrifft Delikte von 2002 bis 2006. Rappaz' aktuelle Strafe bezieht sich auf frühere Taten.
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