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Freispruch im Fall der umstrittenen Erschiessung der Hündin FunnyRheineck SG - Freisprüche im Fall der Erschiessung der Hündin Funny in Altstätten: Das Kreisgericht Rheintal sprach am Freitag den Tierschutzbeauftragten und den Chef des Hundewesens des Rheintaler Städtchens der Tierquälerei und der mutwilligen Tötung eines Tieres frei.sl / Quelle: sda / Freitag, 3. Dezember 2010 / 17:43 h
Der Leiter des Bauamts hatte im Juni 2009 die Erschiessung von Funny - so wurde die gesunde Hündin im Tierheim genannt - angeordnet. Der Tierschutzbeauftragte führte die Tötung darauf in einem Wald aus. Tierschutz-Organisationen, das Tierheim und Privatpersonen erstatteten Anzeige.
Das Gericht sprach den Mann frei. (Symbol) /
Die Verhandlung vor dem Kreisgericht Rheintal fand unter grossen Sicherheitsvorkehrungen statt. Ein Zuschauer wurde während der Verhandlung in Handschellen abgeführt. Bereits kurz nach der Erschiessung des Tiers waren die Behörden scharf kritisiert worden. Die Kritik artete in eine Morddrohung gegen den Tierschutzbeauftragten aus.
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