Mit 106 zu 73 Stimmen bei 3 Enthaltungen beschloss der Nationalrat, dass die Buchpreisbindung auch im Internethandel gelten soll. In der ersten Beratung hatte er noch eine Ausnahme machen wollen für im Internet bestellte Bücher aus dem Ausland.
Der Ständerat weitete die Ausnahme in der Folge aus. Er beschloss, auch den traditionellen Versandhandel aus dem Ausland und den Internethandel in der Schweiz von der Buchpreisbindung auszunehmen.
Im Nationalrat hielt dies die Mehrheit nicht für sinnvoll. So würden am Ende die Buchhandlungen benachteiligt, was gerade nicht der Zweck der Buchpreisbindung sei, befanden SP, CVP und BDP.
Die Buchpreisbindung gilt in echten und virtuellen Shops. /


Für Ausnahmen sprachen sich FDP und SVP aus. Auch Volkswirtschaftsminister Johann Schneider-Ammann plädierte dafür - vergeblich.
Festhalten will der Nationalrat ferner an seiner Rechtfertigung der Buchpreisbindung: Er beruft sich beim Zweckartikel auf die Kulturförderung. Der Ständerat hatte dies abgelehnt und beschlossen, die Buchpreisbindung ausschliesslich mit strukturpolitischen Argumenten zu rechtfertigen. Der Nationalrat hält dies für unehrlich: Der wahre Grund für die Buchpreisbindung sei nun einmal der kulturelle Stellenwert des Buches, befand die Mehrheit.
In anderen Punkten ist der Nationalrat auf die Linie des Ständerates eingeschwenkt. So soll der Preisüberwacher die Buchpreise beobachten und dem Bundesrat beantragen können, maximal zulässige Preisdifferenzen zum Ausland festzulegen. Der Nationalrat hat damit die Idee aufgegeben, für importierte Bücher eine Bandbreite für den Verkaufspreis festzulegen.
Die Vorlage geht zurück an den Ständerat.