Die grosse Kammer folgte am Donnerstag der Mehrheit der Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK). Die anvisierte Änderung sieht vor, dass Leistungen der Sozialhilfe so wie Erwerbseinkommen der Einkommenssteuer unterstellt werden.
Zugleich soll mit einer Steuergesetzrevision das Existenzminimum von Steuern entlastet werden. Ziel ist, dass Working Poor steuerlich nicht mehr schlechter dastehen als Sozialhilfebezüger. Das Geschäft geht zurück in den Ständerat.
Offene Fragen
Trotz der Einigkeit gebe es Fragen, begründete WAK-Sprecherin Lucrezia Meier-Schatz (CVP/SG) den Prüfungsauftrag. Etwa sei offen, wie das Existenzminimum definiert werden soll und ob regionale Unterschiede berücksichtigt werden könnten.
Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf erklärte sich mit dem Anliegen einverstanden. /


Auch sei nicht klar, ob die Besteuerung der Sozialhilfeleistungen nicht zur Folge hätte, dass die Behörden mehr Sozialleistungen bezahlen müssten, damit die neu anfallenden Steuern entrichtet werden könnten. Auch dieser Punkt müsse geprüft werden.
Die Besteuerung von Sozialhilfe würde laut Meier-Schatz dazu führen, dass eine Besteuerung von Sozialhilfeleistungen die Schwelle senken würde, eine Arbeit anzunehmen.
Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf erklärte sich einverstanden mit dem Anliegen. Steuersystematisch und auch sachlich sei es richtig, wenn auch politisch vielleicht nicht allzu leicht umsetzbar.
Die Existenzsicherung sei in der Bundesverfassung verankert. Der Bundesrat habe aber nicht die Kompetenz, den Kantonen vorzuschreiben, dass und wie sie das Existenzminimum von den Steuern zu befreien haben. Bei der Bundessteuer ist das Anliegen faktisch erfüllt.