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Ex-Polizeikommandant freigesprochenTrogen AR - Freispruch für den ehemaligen Ausserrhoder Polizeikommandanten Hansjörg Ritter: Er habe das Amtsgeheimnis nicht verletzt. Zu diesem Schluss gelangt der Einzelrichter des Kantonsgerichts in seinem Urteil vom Freitag. Die Anklage forderte eine Geldstrafe und Busse.bra / Quelle: sda / Freitag, 17. Dezember 2010 / 13:13 h
Ritter hatte 2007 als Polizeikommandant die Gemeindebehörden von Teufen über psychische Probleme einer Angestellten informiert. Dazu liess er sich vom Amtsgeheimnis entbinden. Der Frau wurde gekündigt. Ihre Klage wegen missbräuchlicher Kündigung wurde abgewiesen.
Obwohl nur eine Befreiung vom Amtsgeheimnis für Dezember 2006 vorlag, informierte Ritter auch über Vorfälle, die zehn und zwölf Jahre zurücklagen. Für weitere Informationen liess er sich nachträglich vom Amtsgeheimnis entbinden.
Informierung rechtmässig Der Richter gelangte zur Auffassung, Ritter sei berechtigt gewesen, die umstrittenen Informationen weiter zu geben.Die Weitergabe der Informationen war laut dem Gericht gerechtfertigt. /
Eine Entbindung vom Amtsgeheimnis sei in diesem Fall gar nicht notwendig gewesen, weil Ritter «die Informationen unmittelbar gestützt auf das kantonale Polizeigesetz preisgeben durfte,» heisst es einer Medienmitteilung des Kantonsgerichts. Aufgrund der ihm damals bekannten Tatsachen habe Ritter berechtigen Anlass gehabt, von «einer akuten Gefährdung hoher Rechtsgüter im Tätigkeitsbereich der Gemeindeangestellten auszugehen,» heisst es weiter. Ohne die Information der Gemeinde hätte diese ihren Aufsichtspflichten gegenüber der mit hoheitlichen Kompetenzen ausgestatteten Gemeindeangestellten deshalb nicht mehr in verantwortbarer Weise nachkommen können. «Die Orientierung der Gemeindebehörden durch den Polizeikommandanten duldete keinen Aufschub und war sachlich gerechtfertigt,» befand der Richter. Entschädigung für Angeklagten Die Untersuchungskosten von rund 4000 Fr. gehen zu Lasten des Staats. Für die Kosten seiner Verteidigung wird Ritter mit rund 10'000 Fr. aus der Staatskasse entschädigt. Die Zivilforderung der Klägerin wurde abgewiesen. Ritter sagte im Schlusswort, er habe nicht leichtfertig oder vorsätzlich gehandelt: «Ich bereue es und es tut mir leid, wenn es der Frau schlecht geht.»
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