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Gerichtshof will Unterbruch von HungerstreikStrassburg - Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg verlangt, dass der inhaftierte Hanfbauer Bernard Rappaz seinen Hungerstreik unterbricht. Eine sofortige Freilassung fordert das Gericht von den Schweizer Behörden indessen nicht.fest / Quelle: sda / Montag, 20. Dezember 2010 / 23:32 h
Rappaz' Forderung nach sofortigen Massnahmen wiesen die Richter in Strassburg am Montag ab. Ein Urteil werde erst in zwei bis drei Jahren ergehen, sagte Rappaz' Anwalt Aba Neeman am Montag gegenüber der Nachrichtenagentur SDA. Das Gericht habe von Rappaz verlangt, den Hungerstreik während des Verfahrens zu unterbrechen.
Das Gesuch des Wallisers um einen Haftunterbruch hatten alle Schweizer Instanzen abgelehnt.
Bernard Rappaz isst seit 116 Tagen nicht mehr. /
Daraufhin wandte sich Neeman an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Der inhaftierte Hanfbauer isst seit 116 Tagen nicht mehr. Er nimmt aber Vitamine, Salz und gezuckerten Tee zu sich. Der 57-jährige Rappaz muss wegen schweren Verstosses gegen das Betäubungsmittelgesetz und weiterer Delikte eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren und acht Monaten verbüssen. Seit vergangenem März ist er in Haft. Mit dem bisher zwei Mal unterbrochenen Hungerstreik protestiert er gegen die seiner Meinung nach zu hohe Strafe.
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