Mit 62 Prozent Ja-Stimmen wurde 2009 die neue Bau- und Zonenordnung der Stadt Zug angenommen. Sie sieht spezielle Zonen vor, in denen mindestens 50 Prozent der anzurechnenden Geschossflächen für preisgünstige Wohnungen zu reservieren sind.
Dieses Instrument sei schweizweit einmalig, sagte Andrea Sidler Weiss, Bauchefin der Stadt Zug, am Dienstag vor den Medien. Die Stadt, die besonders stark mit dem Problem des für breite Bevölkerungsschichten unerschwinglichen Wohnraums konfrontiert ist, habe damit grosses Aufsehen erregt.
Bereits während der Revision des Zonenplans hatte der Grosse Gemeinderat vier neue Gebiete mit einer Fläche von rund 4,5 Hektaren für die Realisierung von erschwinglichem Wohnungsbau definiert. Grundeigentümer sind drei Private, eine Kooperation sowie die Barmherzigen Brüder in Oberwil.
Über 600 preisgünstige Wohnungen möglich
Laut der Raumplanerin Esther Ambühl sind für drei Gebiete Architekturwettbewerbe angelaufen.
Lukratives wohnen im Kanton Zug. (Symbol) /


Realisiert werden könnten auf den ausgeschiedenen Flächen mit der vorgeschriebenen Quote rund 340 preisgünstige Wohnungen. Werde auf allen vier Gebieten ausschliesslich preisgünstiger Wohnraum geschaffen, könnten sogar 680 Wohnungen gebaut werden.
Erstellt werden dürfen für diesen Wohnraum nur Mietwohnungen. Eigentumswohnungen sind nicht zulässig. Die Stadt wolle Spekulation mit günstigem Wohnraum verhindern, sagte Ambühl. Die Eigentümer müssen alle fünf Jahre Rechenschaft über die Mietzinsgestaltung ablegen. Hingegen sind sie frei, wem sie die Wohnungen vermieten wollen.