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Bundesrat hält an Position zur EU festBern/Brüssel - Die Optionen für eine effizientere Verwaltung der bilateralen Abkommen und die Beziehungen Schweiz-EU im Allgemeinen liegen auf dem Tisch. Näher gekommen sind sich die beiden Lager nicht: Weder die EU noch der Bundesrat wollen von den bekannten Positionen abrücken.ht / Quelle: sda / Mittwoch, 22. Dezember 2010 / 18:44 h
Der Bundesrat führte am Mittwoch eine erste Diskussion auf Basis eines Zwischenberichts einer gemeinsamen Arbeitsgruppe über die weitere Entwicklung der Beziehungen Schweiz-EU. Er wolle dabei von den bisherigen Positionen nicht abrücken, erklärte Bundesratssprecher André Simonazzi vor den Medien in Bern.
Im Gegensatz zur EU sei der Bundesrat der Meinung, dass die Schweiz die bilateralen Verträge korrekt anwende, sagte Simonazzi. Auch zu anderen von der EU formulierten Forderungen seien die Standpunkte verschieden.
Die EU-Aussenminister hatten Mitte Dezember Schlussfolgerungen zu den Beziehungen Schweiz-EU verabschiedet, in denen sie teils die «unterschiedliche» Anwendung der Abkommen kritisierte. Sie stellten aber auch verschiedene Forderungen, unter anderem zu Steuerfragen. Weiter verlangten sie eine «dynamische Anpassung der bilateralen Abkommen an das künftige EU-Recht».
Die EU-Vetretung in Bern. /
EU-Zwischenbericht im Januar Mit Letzterem befasste sich die gemeinsame Arbeitsgruppe zu den «institutionellen Fragen». Die Experten beider Seiten sollten bis Ende Jahr erste Lösungswege für die Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz-EU ausarbeiten. Die Gruppe hatte sich in den letzten Monaten mehrmals getroffen. Wie am Mittwoch in Brüssel verlautete, wird der Zwischenbericht der EU-Seite zur Arbeitsgruppe erst Anfang 2011 dem EU-Kommissionspräsidenten José Manuel Barroso vorgelegt. Auch wenn sich die beiden Positionen nicht gross annäherten, «waren die Diskussionen in der Arbeitsgruppe hilfreich für die Details», sagte eine mit dem Dossier vertraute Person in Brüssel. «Es liegen einige bekannte Optionen auf dem Tisch», hiess es in Kommissionskreisen. Dabei geht es um folgende Punkte: Die EU fordert eine generelle Lösung für die Anpassung der Abkommen an das sich weiterentwickelnde EU-Recht, die homogene Anwendung der Abkommen sowie einen unabhängigen Kontroll- und Gerichtsbarkeitsmechanismus.
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