Das in Zug beheimatete und an der Schweizer Börse kotierte Unternehmen hatte im Mai vergangenen Jahres eine Nennwertreduktion seiner Aktien beschlossen. Damit sollten die Aktionäre eine Milliarde US-Dollar erhalten. Das Handelsregister Zug verweigerte jedoch den Eintrag der Nennwertreduktion, die Aktionäre erhielten kein Geld.
Das Zuger Verwaltungsgericht stützte im Dezember den Entscheid des Handelsregisters.
Transocean gilt als mitverantwortlich für die Ölpest im Golf von Mexico. /


Transocean habe nun gegen diesen Entscheid einen Rekurs beim Bundesgericht eingereicht, teilte das Unternehmen nun mit.
Die Aktionäre von Transocean hatten im Mai an der Generalversammlung einer Nennwertreduktion von 3.44 Fr. je Aktie zugestimmt. Das Handelsregisteramt entschied aber in der Folge, dem Antrag auf eine Eintragung der Reduktion müsse aufgrund der zahlreichen in den USA gegen Transocean eingereichten Klagen nicht stattzugeben.
Von der US-Regierung verklagt
Der Untergang der von BP gepachteten Transocean-Bohrinsel «Deepwater Horizon» hatte die Ölpest im Golf von Mexiko ausgelöst. Unter anderem die US-Regierung hat gegen den britischen Ölkonzern BP, Transocean und andere Unternehmen geklagt, um Schadenersatz in Milliardenhöhe zu erreichen.