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Haftbefehl gegen Pakistans Ex-Präsident erlassenIslamabad - Drei Jahre nach dem tödlichen Anschlag auf die frühere pakistanische Regierungschefin Benazir Bhutto ist gegen den damaligen Präsidenten Pervez Musharraf wegen mutmasslicher Verstrickung in den Fall Haftbefehl erlassen worden.fkl / Quelle: sda / Samstag, 12. Februar 2011 / 11:47 h
Der Ex-Militärherrscher sei Ermittlungen zufolge in die Ermordung verwickelt gewesen sei, sagte ein Staatsanwalt am Samstag. Ein Sprecher Musharrafs bezeichnete den Haftbefehl als «lächerlich».
Nach Beratungen hinter verschlossenen Türen erliess ein Anti-Terror-Gericht in Rawalpindi am Samstag den Haftbefehl gegen Musharraf, wie Sonderstaatsanwalt Chaudhry Zulfiqar Ali sagte.
Musharraf muss demnach am nächsten Samstag vor Gericht erscheinen und kann den Haftbefehl nicht durch die Zahlung einer Kaution ausser Kraft setzen.
«Grossangelegte Verschwörung»
Das Gericht beruft sich in seiner Entscheidung auf einen Ermittlungsbericht, wonach Musharraf in die Ermordung seiner politischen Rivalin wenige Monate vor den Wahlen verwickelt war.
In dem Bericht ist laut Staatsanwaltschaft von einer «grossangelegten Verschwörung» die Rede, in die Musharraf sowie zwei Polizisten und Terroristen verstrickt gewesen seien. Die genauen Vorwürfe gegen den im Londoner Exil lebenden Musharraf wurden allerdings nicht bekannt.
Bhutto war am 27. Dezember 2007 in Rawalpindi bei einem Anschlag ums Leben gekommen.
Pervez Musharraf 2004 (Ex-Präsident von Pakistan). /
Während einer Wahlkampfveranstaltung fuhr sie damals in einem gepanzerten Fahrzeug, in dem sie aber bei geöffnetem Schiebedach stand. Ein Attentäter schoss auf sie und zündete eine Bombe an seinem Körper. Britische Ermittler kamen zu dem Ergebnis, dass Bhutto durch die Druckwelle mit dem Kopf an das Fahrzeugdach schlug und sich dabei tödliche Verletzungen zuzog. Musharraf will nicht vor Gericht erscheinen Musharrafs Sprecher wies den Haftbefehl als «lächerlich» zurück. Ihm sei bisher nur bekannt, dass dem damaligen Präsidenten vorgeworfen werde, er habe nicht angemessen für die Sicherheit Bhuttos gesorgt. «Man kann einem Staatschef dafür nicht die strafrechtliche Verantwortung anhängen», kritisierte Fawad Chaudhry. Musharraf erwäge zwar eine Rückkehr nach Pakistan, um die Wahlen anzufechten. Zu der per Haftbefehl angesetzten Anhörung werde er aber nicht erscheinen. In einer UNO-geführten Untersuchung, die im April vergangenen Jahres veröffentlicht worden war, war Musharraf vorgeworfen worden, keine ausreichenden Vorkehrungen getroffen zu haben, um Bhuttos Ermordung zu verhindern.
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