Im März 2009 hatte der Bundesrat auf Druck aus dem Ausland beschlossen, das Bankgeheimnis aufzuweichen und die Amtshilfe in Steuersachen auf Fälle von Steuerhinterziehung auszudehnen. Der Bundesrat versprach damals der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit (OECD), deren Regeln für Steuer-Amtshilfe anzuwenden.
Bei der Übernahme des Standards gingen Bundesrat und Verwaltung davon aus, dass die Schweiz nur Amtshilfe gewähren muss, wenn der nachfragende Staat Namen und Adresse der verdächtigten Person sowie den Namen der Bank nennt, auf welcher diese Person das Geld deponiert hat.
Ungenügende Interpretation
Diese Interpretation erweist sich nun als ungenügend.
Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf: Steuerhinterziehung müsse möglichst vermieden werden. /


Die mit der Überprüfung der Schweizer Versprechen betrauten Experten des Global Forum über «Transparenz und Informationsaustausch in Steuerfragen» haben die Schweiz darauf hingewiesen, dass diese Deutung der OECD-Regeln zu restriktiv ist, wie Bundesrätin Widmer-Schlumpf sagte.
Nach Ansicht der ausländischen Experten muss die Schweiz auch andere Mittel zur Identifikation mutmasslicher Steuersünder zulassen. So sollen in gewissen Situationen etwa auch IBAN-Nummern reichen, damit die Schweiz Amtshilfe gewährt.
Der Bundesrat schlägt vor, diese Forderung zu erfüllen und künftig zur Identifikation von Kontoinhabern und Banken auch andere Mittel als Name und Adresse zuzulassen. Diese Anpassung der Amtshilfepraxis sei für den Bundesrat unumgänglich, sagte die Finanzministerin. Andernfalls laufe die Schweiz Gefahr, erneut auf einer schwarzen Liste zu landen.
«Fishing-Expedition» ausgeschlossen
Nach wie vor ausgeschlossen bleiben sollen «Fishing-Expeditions», bei denen Staaten ins Blaue hinaus Anträge auf Steuer-Amtshilfe stellen.