So ist nicht in jedem Fall klar, wem ein Unternehmen tatsächlich gehört, weil die Eigentümer von Inhaberaktien nicht in jedem Fall identifiziert werden können. Die schweizerische Gesetzgebung müsse darum so angepasst werden, dass die Behörden jederzeit feststellen könnten, wem ein Unternehmen gehört, heisst es in dem am Mittwochabend veröffentlichten Bericht des Global Forum.
Darüber hinaus verlangt das Gremium, die Klärung der Eigentumsverhältnisse von Unternehmen sicherzustellen, die zwar ihren Sitz im Ausland haben, aber von der Schweiz aus geführt werden. Die Umsetzung dieser Empfehlungen wird von der Schweiz geprüft, wie das Eidg. Finanzdepartement (EFD) in einer Mitteilung schreibt.
Bundeshaus in Bern: In Sachen Steuer-Amtshilfe auf gutem Weg. /

Nachbesserung noch hängig
Ebenfalls noch nicht erfüllt hat die Schweiz das Kriterium des wirksamen Informationsaustausches, weil die Anforderungen zur Identifizierung von Steuerpflichtigen und Banken zu restriktiv sind. Auch gemäss den an den OECD-Standard angepassten Doppelbesteuerungsabkommen müssen in der ursprünglichen Fassung nämlich Name und Adresse der steuerpflichtigen Person und der Bank angegeben sein.
Dass diese Auslegung zu eng ist, hat auch der Bundesrat eingesehen und Nachbesserungen in die Wege geleitet. Er lieferte dem Parlament im April für die bereits angepassten Doppelbesteuerungsabkommen eine Auslegungsklausel nach, wonach die Identifikation auch auf anderem Weg als über Name und Adresse erfolgen kann. Der Nationalrat hat die Klausel bereits abgesegnet, der Ständerat entscheidet in der Sommersession.