Die SVP hat bereits ein Gesuch für eine Platzkundgebung mit der Option eines Umzugs eingereicht, wie der Stadtberner Sicherheitsdirektor Reto Nause (CVP) Meldungen in den Zeitungen «Tages-Anzeiger» und «Der Bund» bestätigte. Das Gesuch durchlaufe derzeit das reguläre Verfahren, führte Nause aus.
Auch die SP hat schon zwei Termine reserviert, wie Andrea Sprecher, SP-Kampagnenleiterin, auf Anfrage sagte. Was die Partei genau plant und mit wem allenfalls zusammen, liess Sprecher noch offen.
«Wir legen grössten Wert auf die Beachtung der Meinungsäusserungsfreiheit», erklärt Nause. Dennoch dürften ihm die vielen Anfragen für den Wahlherbst etwas Sorgen machen. Nause überlegt sich nun, ob «wir die Veranstaltungen staffeln wollen».
Ungute Erinnerungen
Die Stadt Bern hat ungute Erinnerungen an die letzte grosse Vorwahlkundgebung im Jahr 2007 in Bern. Damals lud die SVP ihre Anhängerschaft in die Bundesstadt. Militante SVP-Gegner stiegen prompt auf diese in ihren Augen als Provokation zu verstehende Geste ein und mobilisierten für eine Gegenkundgebung.
Die Ausschreitungen in der Marktgasse vor den Wahlen 2007. /


Die Gegenkundgebung bot Krawallmachern den Vorwand zum Aufmarsch. Prompt kam es zu Auseinandersetzungen und der Tag endete in wüsten Ausschreitungen, denen die Polizei trotz Grossaufgebot nur mit Mühe Herr wurde.
Allen voran wurde der links-extreme, anarchistische «Schwarze Block» für viele der Ausschreitungen verantwortlich gemacht. Laut damaligem SP-Präsident Hans-Jürg Fehr war dieser ebenfalls mitverantwortlich an dem für die SVP glücklichen Ausgang der Wahlen im Jahr 2007.
Demoreglement nicht verschärft
Nauses Vorgänger, Stephan Hügli, musste nach den Vorfällen vom 7. Oktober 2007 harsche Kritik einstecken. Letztlich waren sie mitverantwortlich, dass Hügli bei den nächsten Wahlen von seiner Partei fallen gelassen und nicht mehr wiedergewählt wurde.
Nach den Krawallen wurden umgehend Rufe nach einer Verschärfung des Kundgebungsreglements laut. Die Stadtberner Bevölkerung lehnte dies jedoch schliesslich ab. Eine Beschränkung von Kundgebungen auf Plätze und damit das Verbot von Demonstrationszügen durch die Stadt befand das Verwaltungsgericht für unverhältnismässig.