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Bundesrat gegen Einbürgerung auf ProbeBern - Die SVP fasst eine Volksinitiative zum Bürgerrecht ins Auge: Eingebürgerten soll das Bürgerrecht entzogen werden können, wenn sie in der Probezeit straffällig werden. Für den Bundesrat steht fest, dass dies völkerrechtswidrig wäre.bg / Quelle: sda / Freitag, 25. Februar 2011 / 16:28 h
Mit der Einbürgerung auf Probe würden faktisch zwei Klassen von Schweizer Bürgern geschaffen, schreibt der Bundesrat in seiner am Freitag veröffentlichten Antwort auf eine Interpellation der SVP. Jene, die das Bürgerrecht durch Einbürgerung erworben hätten, könnten es bei Verfehlungen verlieren, jene, die es durch Abstammung oder Adoption erworben hätten, nicht.
Eine solche Unterscheidung widerspreche der schweizerischen Rechtsordnung, wonach alle Schweizerinnen und Schweizer die gleichen Rechte und Pflichten hätten, schreibt der Bundesrat. Zudem sei sie mit den völkerrechtlichen Garantien der Europäischen Menschenrechtskonvention sowie des internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte «nicht in Einklang zu bringen».
Gesetzesänderungen in Arbeit Der Bundesrat hält jedoch auch fest, er anerkenne grundsätzlichen Handlungsbedarf beim Bürgerrecht. Im vergangenen Jahr führte er eine Vernehmlassung zu einer Totalrevision des Bürgerrechtsgesetzes durch.Alle Schweizerinnen und Schweizer haben die gleichen Rechte und Pflichten. /
Den Gesetzesentwurf will er demnächst zuhanden des Parlaments verabschieden. Vorgeschlagen hatte der Bundesrat, dass künftig nur noch gut integrierte Ausländerinnen und Ausländer mit C-Ausweis eingebürgert werden. Wer einen Schweizer Pass möchte, muss demnach die Grundsätze der Bundesverfassung respektieren, die öffentliche Sicherheit und Ordnung beachten und sich in einer Landessprache verständigen können. Schärfere Regeln ab März Einige neue Bestimmungen gelten bereits ab dem 1. März: Wer bei der Einbürgerung falsche Angaben macht oder etwas Wichtiges verheimlicht, kann künftig auch noch Jahre später das Bürgerrecht wieder verlieren. Es gilt neu eine Frist von acht Jahren. Bisher konnte der Bund eine Einbürgerung innerhalb von fünf Jahren für nichtig erklären, wenn sie durch falsche Angaben erschlichen worden war.
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