Die kleine Kammer lehnte die Aargauer Standesinitiative mit 24 zu 4 Stimmen ab. Die Aargauer verlangten, dass die Bundesversammlung die rechtlichen Grundlagen erarbeitet, um gesichtsverhüllende Kleidungsstücke untersagen zu können. Dieses Verhüllungsverbot soll für jede Form der Vermummung gelten. Ausnehmen Vom Verbot möchten die Aargauer nur Winterbekleidung, Fasnachtsmasken und Ähnliches.
Nach Ansicht der deutlichen Mehrheit des Ständerats wollen die Aargauer ein Scheinproblem lösen. Da die Burka in der Schweiz äusserst selten anzutreffen sei, stelle sie kein Problem dar, das gesetzgeberisch geregelt werden müsse, sagte Paul Niederberger (CVP/NW). Er sprach von 100 bis 150 Frauen, die in der Schweiz ihr Gesicht aus religiösen Gründen verschleiern.
Frau in Burka. /

Heutige Gesetze reichen
Dies sei umso weniger ein Problem, als es genügend rechtliche Möglichkeiten gebe, um im öffentlichen Raum die Enthüllung von Gesichtern und somit die Identifikation einer Person durchsetzen zu können, sagte Niederberger. Dies gelte insbesondere bei Grenz- und Personenkontrollen.
Zudem könne gemäss geltendem Recht Personen verboten werden ihr Gesicht zu verhüllen, wenn sie mit Behörden in Kontakt treten wollen oder eine öffentliche Schule besuchen.
Thema bleibt auf der Agenda
Vom Tisch ist das Thema Burka- und allgemeines Verhüllungsverbot in den eidgenössischen Räten aber nicht. Auch der Nationalrat muss sich noch zur Aargauer Standesinitiative äussern.
Zudem hat SVP-Nationalrat Hans Fehr, der letzten Januar vor der Albisgüetli-Tagung von vermummten Autonomen niedergeschlagen worden war, eine Motion für ein Verhüllungsverbot eingereicht. Der Vorstoss hat in der grossen Kammer gute Chancen, wurde er doch von 134 Ratsmitgliedern unterzeichnet.
Unverhohlen drohte Reimann ausserdem mit einer Volksinitiative, die seiner Ansicht nach «hochkant» angenommen würde.