An dieser weltweit unüblich hohen Alterslimite scheiterten in der Schweiz viele Adoptionen, begründete die grüne Zürcher Nationalrätin Katharina Prelicz-Huber ihre Motion. Einen Nachteil sieht sie auch darin, dass viele Kinder während der sensiblen Phase der Pubertät bereits älteren Adoptiveltern gegenüberstehen.
Der Bundesrat zeigte sich bereit, das bereits vom Nationalrat überwiesene Anliegen entgegenzunehmen. Vor vier Jahren hatte er sich noch dagegen ausgesprochen. Zum Umdenken bewog ihn das revidierte Adoptionsübereinkommen des Europarates von 2008.
Künftig sollen schon 30-jährige Eltern Kinder adoptieren dürfen. /


Dieses verlangt, dass das Mindestalter der Adoptiveltern in den Vertragsstaaten grundsätzlich zwischen 18 und 30 Jahren liegen muss.
Ehedauer gesenkt
Offen zeigte sich die Regierung auch gegenüber der Forderung, Konkubinatspaaren in einer stabilen Lebensgemeinschaft die Adoption zu erlauben. Die mindestens erforderliche Dauer der Ehe oder Lebensgemeinschaft soll auf drei Jahre gesenkt werden.
Die Rechtskommission des Ständerats hatte diese Anliegen einer parlamentarischen Initiative aus dem Nationalrat in die Motion Prelicz-Huber eingefügt, um das Adoptionsrecht in einem Schritt revidieren zu können. Die kleine Kammer überwies den Vorstoss stillschweigend.
Diskussionslos stimmte er auch einer Motion von Nationalrätin Jacqueline Fehr (SP/ZH) zu, die die Lockerung des Adoptionsgeheimnisses verlangt: Leibliche Eltern sollen die Personalien ihrer adoptierten Kinder erfahren dürfen, wenn diese die Volljährigkeit erreicht und ihr Einverständnis gegeben haben.