Am Donnerstag hatte der Regierungsrat in einer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage weitere Abklärungen für unnötig gehalten: Zwar seien die Ansprüche des Forschers auf die Ergebnisse seiner Arbeit noch nicht geklärt, aber alle anderen Streitigkeiten seien entschieden.
Die parlamentarische Aufsichtskommission zeigt sich nun aber «besorgt über die wiederholte öffentliche Kritik am Universitätsspital». Sie befürchtet «Schaden an der Reputation der Klinik» und will deshalb den Fall nun doch untersuchen.
Dabei geht es um den Fall eines Forschers, der im Mai 2009 nach Querelen mit seinem Vorgesetzten seine Stelle am Uni-Spital gekündigt hatte. Seither konnte er die Arbeit an zwei Forschungsprojekten nicht mehr fortsetzen.
Der Fall um den Abgang des Forschers am Uni-Spital Zürich wird unter die Lupe genommen. (Symbolbild) /


Er hat inzwischen mehrere gerichtliche Auseinandersetzungen gewonnen, aber immer noch keinen Zugang zu seinen Forschungsergebnissen. Seine Projekte waren vom Schweizerischen Nationalfonds (SNF) finanziell gefördert worden, der sie nach dem Abgang des Forschers einstellte.
Geld zurück bezahlt
Nachdem das Uni-Spital trotz Abwesenheit des Projektleiters weiterhin SNF-Gelder ausgegeben hatte, untersuchte der SNF den Fall und warf dem Uni-Spital «wissenschaftliches Fehlverhalten» vor.
Der Regierungsrat stellte sich auf den Standpunkt, es habe sich um «projektbezogene und nicht persönlich» dem entsprechenden Professor zustehende Gelder gehandelt.
Der Bundesrat dagegen erklärte im Februar, die Forschungsgelder würden an die Forschenden individuell, auf Grund ihrer «wissenschaftlichen Exzellenz» vergeben. Inzwischen wurden dem SNF gut 12'000 Franken zurückbezahlt.