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Ständerat will über Einheitssatz diskutierenBern - Der Ständerat lehnt einen Einheitssatz bei der Mehrwertsteuer nicht grundsätzlich ab. Anders als der Nationalrat will er zumindest darüber diskutieren. Der Nationalrat hatte sich dafür ausgesprochen, die Vorlage an den Bundesrat zurückzuweisen.fest / Quelle: sda / Montag, 14. März 2011 / 20:18 h
Auch im Ständerat ist der Einheitssatz umstritten: Nur knapp - mit 19 zu 18 Stimmen - hat sich die kleine Kammer am Montag gegen eine Rückweisung ausgesprochen. Ob aus dem Einheitssatz noch etwas wird, ist weiterhin ungewiss, denn nun ist erneut der Nationalrat am Zug. Hält er an seinem Rückweisungsentscheid fest, muss der Bundesrat eine neue Vorlage ausarbeiten.
Die Bedenken gegen den Einheitssatz waren auch im Ständerat gross: Es gebe «einen ganzen Strauss von Gründen» für eine Rückweisung, sagte Theo Maissen (CVP/GR). Beinahe alle Länder hätten verschiedene Mehrwertsteuersätze. Nur so seien massgeschneiderte Lösungen möglich.
Brot teurer, Ferrari billiger Maissen machte auch sozialpolitische Gründe geltend: Brot und Milch würden nach den Vorschlägen des Bundesrates künftig mehr als doppelt so hoch besteuert. «Der Playboy, der für seine Freundin einen Ferrari kauft, hätte dagegen einen tieferen Mehrwertsteuersatz», monierte der CVP-Ständerat. Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf rief ihrerseits in Erinnerung, dass die Räte selbst den Bundesrat zum Handeln aufgefordert hatten.Im Ständerat ist der Einheitssatz umstritten: 19 zu 18 Stimmen gegen eine Rückweisung. /
Es gehe nicht an, nun zurückzukrebsen, zumal der Vorschlag des Nationalrates wenig sinnvoll sei. Der Nationalrat möchte den Bundesrat beauftragen, eine neue Vorlage zu erarbeiten. Demnach soll es künftig zwei statt wie heute drei Mehrwertsteuersätze geben - und nur noch 26 statt 29 Ausnahmen. Insbesondere möchte der Nationalrat Ausnahmen für Sportvereine und sportliche Anlässe beibehalten. Er hatte einer entsprechenden Motion zugestimmt, die der Ständerat am Montag ablehnte. Weniger administrative Kosten Mit der Reform würde die Steuerbelastung auf Nahrungsmitteln steigen. Auch in der Bildung, im Hotel- und im Gesundheitswesen würde der Steuersatz erhöht. Ausnahmen gäbe es für die Finanz- und Versicherungsbranche, für Wetten und Lotterien sowie für die Immobilienwirtschaft, die Landwirtschaft und Leistungen im Gemeinwesen. Im Einheitssatz inbegriffen wären 0,1 Prozentpunkte, die der sozialen Abfederung dienten. Die Gelder würden an einkommensschwache Haushalte gehen. Die administrativen Kosten für die Wirtschaft würden laut dem Bundesrat um 11 Prozent sinken.
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