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Kachelmann-Anwalt: Rundumschlag gegen deutsche Presse

Mannheim - Im Vergewaltigungsprozess gegen den Schweizer Wettermoderator Jörg Kachelmann hat die Verteidigung am Montag erneut die Medien kritisiert. Kachelmanns Anwalt Johann Schwenn warf ihnen vor, eine Schweizer Zeugin als Informationsquelle bezahlt zu haben.

dyn / Quelle: sda / Montag, 21. März 2011 / 15:57 h

Die Frau soll den Berichten von «Focus» und «Bild am Sonntag» zufolge bei ihrer Vernehmung in der Schweiz von Übergriffen Kachelmanns berichtet haben. Schwenn beantragte, die Chefredaktionen sollten die Vergütungsvereinbarung mit der Schweizerin offenlegen, «um eine drohende Durchsuchung abzuwenden». Schwenn glaubt, dass die Frau die Quelle für Berichte in beiden Blätter Anfang März war. Darin waren Details eines Treffens der Schweizerin mit Kachelmann geschildert worden, das Mitte Januar 2010 in der Wohnung der Frau stattgefunden haben soll - also drei Wochen vor der behaupteten Vergewaltigung in Schwetzingen. Kachelmann soll seine 38-jährige Ex-Geliebte aus Schwetzingen mit einem Messer bedroht und vergewaltigt haben. Der 52-Jährige bestreitet die Tat. Schwenn warf der Schweizerin vor, es gehe ihr um wirtschaftliche Interessen.

Keine Aussage vor deutschem Gericht

Die Schweizerin hatte sich geweigert, vor einem deutschen Gericht auszusagen und war Mitte Februar in Zürich unter Ausschluss der Öffentlichkeit vernommen worden. Richter, Staatsanwälte und Verteidigung aus Mannheim waren dazu eigens in die Schweiz gereist. In der Vergangenheit hatte Schwenn bereits vergeblich beantragt, die Redaktionen von «Focus» und «Bunte» zu durchsuchen.



Kachelmann-Anwalt Schwenn: Weiterer Angriff auf die Presse. /

Schwenn beantragte zudem, zwei Flugreisende als Zeugen zu vernehmen, die mit Kachelmann vor dessen Festnahme am 20. März 2010 in der Maschine von Vancouver nach Frankfurt gesessen hatten. Sie würden bestätigen, dass sich der 52-Jährige während des Flugs normal verhalten habe. Kachelmann war bei seiner Ankunft am Frankfurter Airport am 20. März 2010 verhaftet worden.

Ausschluss der Öffentlichkeit

Am Montag, dem 32. Verhandlungstag, befragte das Landgericht Mannheim eine Zeugin über ihr schon länger zurückliegendes Verhältnis zu dem 52-jährigen Schweizer. Die Öffentlichkeit wurde während der Vernehmung der Frau erneut ausgeschlossen. Die heute 30-Jährige hatte nach Bekanntwerden der Vergewaltigungsvorwürfe bei der Staatsanwaltschaft ausgesagt. Die Mannheimer leiteten daraufhin ein Ermittlungsverfahren gegen Kachelmann wegen gefährlicher Körperverletzung ein. Wegen des aktuellen Prozesses wurde das Verfahren aber vorläufig eingestellt.

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