Das Landgericht Koblenz verurteilte den Familienvater zu vierzehneinhalb Jahren Haft mit anschliessender Sicherungsverwahrung. Der Angeklagte nahm das Urteil ohne äusserliche Regung auf.
Er hatte zugegeben, seine heute 18-jährige Tochter, eine 27-jährige Stieftochter und deren Zwillingsbruder missbraucht zu haben. Beide Töchter verkaufte er zudem für Sex an Männer. Mit der Stieftochter zeugte er ausserdem acht Kinder, eines davon verstarb noch als Säugling.
«Grenzenloser Egoist»
In der Urteilsbegründung bezeichnete der Vorsitzende Richter den Angeklagten als «grenzenlosen Egoisten», der die Familienmitglieder als «seinen persönlichen Besitz» angesehen habe. Der Angeklagte habe ein Gebäude aus Angst und massiver Einschüchterung aufgebaut.
«Er hatte die Familie so sehr im Griff, dass er niemanden einsperren musste», sagte der Richter.
Der deutsche Familienvater muss für 14 Jahre ins Gefängnis wegen sexuellem Missbrauch. /


Die Kinder seien so verängstigt gewesen, dass sie sich nicht einmal ihr Leid gegenseitig anvertrauten.
Opfer erleichtert
Mit dem Urteil entsprach das Gericht der Forderung von Staatsanwalt und Nebenklagevertretern. «Mir ist ein ganzer Mount Everest vom Herzen gefallen», sagte der Stiefsohn, der wie die beiden jungen Frauen Nebenkläger war, nach dem Urteil.
«Es ist eine unglaubliche Erleichterung für meine Mandantin», erklärte die Anwältin der Tochter. Vor allem die Sicherungsverwahrung schaffe nun «viel Zeit, um das Leben neu zu gestalten».
Medien: Der «deutsche Fritzl»
Ursprünglich hatte sich der Angeklagte wegen 350 Straftaten zwischen 1987 und 2010 verantworten müssen. Diese Zahl wurde auf rund 160 Fälle von sexuellem Missbrauch und Vergewaltigung sowie Beihilfe zu diesen Taten reduziert. «Diese wiegen jedoch schwer», sagte der Richter. Die Verteidigung hatte auf neuneinhalb Jahre Haft plädiert.
Medien nannten den Mann in Anlehnung an den österreichischen Kriminalfall den «deutschen Fritzl». Öffentlich wurde der Missbrauchsfall, weil eine der missbrauchten Frauen die Vorwürfe gegen den Täter in einem Brief aufgelistet hatte.