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Freiheitsstrafe für Holenweger gefordertBellinzona - Anklagevertreter Lienhard Ochsner fordert vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona für den Bankier Oskar Holenweger eine teilbedingte Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren sowie eine unbedingte Geldstrafe. Verteidiger Lorenz Erni hält das Verfahren gegen seinen Mandanten für illegal.bg / Quelle: sda / Donnerstag, 14. April 2011 / 13:03 h
Nach Ansicht von Ochsner hat sich Holenweger der mehrfachen Urkundenfälschung, der Gehilfenschaft zu ungetreuer Geschäftsbesorgung, der qualifizierten Geldwäscherei und der Bestechung fremder Amtsträger schuldig gemacht.
80 Millionen Franken gewaschen Ochsner führte am Donnerstag vor Bundesstrafgericht sein Plädoyer zu Ende. Für ihn ist erwiesen, dass Holenweger mit fiktiven Rechnungen zunächst schwarze Kassen für den französischen Industriekonzern Alstom geäufnet und die Gelder dann zu Bestechungszwecken an ausländische Amtsträger weitergeleitet hatte. Zudem habe der Zürcher Privatbankier vom verdeckten Ermittler Diemer 830'000 Euro an vermeintlichem Drogengeld entgegen genommen und weiter geleitet. Insgesamt habe Holenweger rund 80 Millionen Franken an Geldern krimineller Herkunft gewaschen. Für seine Dienste habe Holenweger fast eine Million Franken kassiert.Verfahren illegal laut Anwalt Als Strafe forderte Ochsner eine teilbedingte Freiheitsstrafe von 30 Monaten.Schwere Anschuldigungen. /
Zudem sei eine unbedingte Geldstrafe zu verhängen. Er wurde vom Gericht aufgefordert, am Freitag zu präzisieren, zu welchem Teil er eine unbedingte Freiheitsstrafe fordere und welche Höhe an Geldstrafe er verlange. Nach Ansicht von Anwalt Lorenz Erni ist das Verfahren gegen Holenweger illegal gewesen, und eine Verurteilung deshalb ausgeschlossen. Der auf den Informationen von Ramos basierende Anfangsverdacht, wonach sich Holenweger angeblich als Drogengeldwäscher anbiete, habe für die Einleitung des Untersuchungsverfahrens nicht ausgereicht. «Keinen stickhaltigen Nachweis» Noch viel weniger habe später ein «dringender» Tatverdacht bestanden, der den Einsatz des verdeckten Ermittlers «Diemer» oder die Telefonabhörung erlaubt hätte. Das ganze Verfahren sei damit ungesetzlich geführt worden, mit der Folge, dass die dabei erlangten Beweise nicht gegen Holenweger verwendet werden dürften. Unabhängig vom Beweisverwertungsverbot gibt es laut Erni keinen stichhaltigen Nachweis dafür, dass Holenweger vom verdeckten Ermittler Diemer die 830'000 Franken Euro in der Meinung angenommen hätte, es handle sich um Drogengeld. Erni wird sein Plädoyer am Freitag beenden.
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