Der BKP-Mitarbeiter hatte 2003 die beiden Teams zur Führung des Informanten Ramos überwacht. Als Grund für Ramos Engagement als Vertrauensperson nannte er dessen Fähigkeit, sich schnell ins schweizerische Millieu des Drogenhandels einschleusen zu können.
Auch in Holenweger Informant vermutet
Die von Ramos gelieferten Informationen zu Drogendelikten seien sehr wertvoll gewesen und hätten zu mehreren Verurteilungen geführt. In der Zeit, als er in Kontakt mit Holenweger gestanden sei, habe er die mit ihm festgelegten Regeln nicht verletzt. Erst im Frühling 2004 sei es zu Problemen gekommen.
In anderen Fällen habe sich die Richtigkeit von Ramos Angaben durch Kontrollen bestätigen lassen. Als er Holenweger angeboten habe, monatlich bis zu 40 Millionen Euro Drogengeld zur Geldwäsche anliefern zu können, sei dessen Interesse enorm gewesen.
Man habe deshalb zuerst gedacht, dass es sich bei Holenweger ebenfalls um eine Vertrauensperson handle, allerdings von einer anderen Ermittlungsbehörde.
Der zweite Tag im Prozess gegen Oskar Holenweger hat mit einem kleinen Eklat begonnen. /


Diese Möglichkeit sei dann aber nach einer Kontaktaufnahme mit der Zürcher Polizei ausgeräumt worden.
Frage der Anklage nicht zugelassen
Erster Zeuge war am Morgen ein früherer Staatsanwalt des Bundes gewesen. Er hatte das Ermittlungsverfahren der Bundesanwaltschaft (BA) gegen Holenweger in die Wege geleitet. Laut seinen Angaben war dieser Schritt gestützt auf die Angaben der BKP erfolgt, wonach sich Holenweger als Drogengeldwäscher anbiete.
Zu einem kleineren Eklat war es gekommen, als sich Lienhard Ochsner als Vertreter der Anklage mit seinen Fragen an den Zeugen wandte. Er wünschte von ihm zu wissen, in welchen anderen Fällen von Ramos gelieferte Informationen als Basis für die Einleitung von Ermittlungsverfahren gedient hätten.
Die BA wirft Holenweger vor, als Drehscheibe für Bestechungszahlungen des französischen Industriekonzerns Alstom fungiert zu haben. Weiter soll er für den V-Mann Diemer 830'000 Euro angebliches Drogengeld entgegen genommen und gewaschen haben. Holenweger bestreitet die Vorwürfe.
Laut BA soll sich Holenweger der Urkundenfälschung, der Gehilfenschaft zu ungetreuer Geschäftsbesorgung, der qualifizierten Geldwäscherei und der Bestechung fremder Amtsträger schuldig gemacht haben.