Stauffer hatte als Präsident des rechtspopulistischen MCG im Vorfeld der Abstimmungskampagne zur SVP-Ausschaffungsinitiative vom vergangenen November ein Plakat mit dem Konterfei Gaddafis vorbereitet. Unter dem Foto des libyschen Führers stand zu lesen: «Er will die Schweiz zerstören.»
Auf Initiative der Genfer Regierung schaltete sich die Bundesanwaltschaft (BA) ein. Sie verpflichtete Stauffer unter Androhung der Beschlagnahme, die Plakate sofort zu ändern und das Bild Gaddafis zu entfernen. Das Bundesstrafgericht stützte diese Anordnung.
Nach Abstimmung gegenstandslos
Das Bundesgericht ist auf die dagegen erhobene Beschwerde Stauffers nun gar nicht erst eingetreten.
Eric Stauffer wird nicht beachtet. /


Laut den Richtern in Lausanne bezog sich das Plakat einzig auf die Abstimmung vom letzten November. Die Anordnung der Änderung mit der verbundenen Androhung einer Beschlagnahme habe mittlerweile jede Aktualität verloren.
Die Beschwerde sei damit gegenstandslos geworden. Wegen des Plakats führt die BA gegen Stauffer ein Strafverfahren wegen Verdachts auf Beleidigung eines fremden Staatsoberhauptes. Bei seiner Befragung durch die BA Ende Dezember machte Stauffer ausser Angaben zu Namen und Wohnort keine Aussagen. (Urteil 1B_413/2010 vom 14.4.2011)