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Härtere Strafen für Zürcher StörenfriedeZürich - Nicht tragbare Schülerinnen und Schüler können im Kanton Zürich künftig bis zu drei Monate vom Unterricht in der Klasse ausgeschlossen werden. Der Zürcher Kantonsrat hat am Montag mit 111 zu 49 Stimmen eine entsprechende Änderung des Volksschulgesetzes beschlossen.fkl / Quelle: sda / Montag, 16. Mai 2011 / 13:25 h
Als Disziplinarmassnahme können Störenfriede an den Schulen bis jetzt höchstens vier Wochen vom obligatorischen Unterricht weggewiesen werden. Neu wird es eine Auszeit geben, die bis zu drei Monaten dauern kann.
Angeordnet wird sie von der Schulpflege.
Unterrichtspause an der Kantonsschule Zürcher Oberland in Wetzikon. /
Zudem kann neu auch die Schulleitung eine Wegweisung von bis zu zwei Tagen beschliessen. Die in erster Linie erzieherisch motivierte Auszeit für «verhaltensschwierige Schülerinnen und Schüler» dient der Entlastung der Klasse sowie deren Lehrerin oder Lehrer. Andererseits soll die Erziehungsarbeit mit den vom Unterricht Ausgeschlossenen in einer spezialisierten Institution zu einer «spürbaren Verhaltensbesserung» führen. Der Zürcher Lehrerinnen- und Lehrerverband ZLV begrüsst die Neuerungen, wie der ZLV in einem Communiqué mitteilt. Durch die längere Auszeit werde es möglich, wirkungsvolle Massnahmen zu erreichen, die das Verhalten der betroffenen Jugendlichen veränderten. Ziel bleibe es aber, die Schülerinnen und Schüler wieder zu integrieren.
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