Gerichtspräsident Jean-Marc Verniory informierte am Dienstag die Anwesenden im Gerichtssaal über diese Entwicklung. Damit könnte er das gleiche Schicksal erleiden wie sein Vorgänger Jacques Delieutraz im ersten Prozess.
Dieser musste letzten November auf Geheiss des Bundesgerichts als Gerichtspräsident zurücktreten. Delieutraz wurde vorgeworfen, die Auswahl der Geschworenen beeinflusst zu haben.
Interessenkonflikt erwartet
Dem neuen Gerichtspräsidenten könnte hingegen seine frühere Arbeit zum Verhängnis werden.
Die Verteidiger kämpfen mit harten Bandagen. /


Die Verteidigung kritisiert, dass Verniory 2001 in der gleichen Anwaltskanzlei tätig war wie sein Bruder, der die BCGE in einem anderen Fall vor Gericht vertreten hatte. Da die BCGE als Privatklägerin auftritt, sehen die Verteidiger darin einen Interessenskonflikt.
Bereits im Vorfeld des Prozesses hatten sie einen Antrag auf Ablehnung Verniorys eingereicht, der jedoch von der Genfer Justiz abgelehnt worden war. Nun muss das Bundesgericht darüber entscheiden.
Verteidiger wollen Kanton nicht als Privatkläger
Damit nicht genug: Am Dienstag sprach die Verteidigung zudem dem Kanton Genf das Recht auf Teilnahme am Prozess als Privatkläger ab - wie schon beim ersten Prozess. Laut Verteidiger Vincent Jeanneret erfuhr der Kanton zwischen 1996 und 1998 - dem von der Anklage betroffenen Zeitfenster - keinen Schaden.
Im Jahre 2000 habe die Eidgenössische Bankenkommission (heute Eidgenössische Finanzmarktaufsicht) den Kanton Genf dazu verpflichtet, die BCGE zu sanieren, erwiderte Anwalt Eric Alves de Souza, der den Kanton vor Gericht vertritt.
Indem die Angeklagten den finanziellen Zustand der Bank vertuschten, hätten sie dem Kanton geschadet. Damit habe der Kanton das Recht, sich als Privatkläger am Prozess zu beteiligen, argumentierte Alves de Souza.