Der Bundesrat erliess am Mittwoch eine entsprechende Verordnung, die am Donnerstag in Kraft tritt, wie das Volkswirtschaftsdepartement (EVD) mitteilte.
Die Sanktionen begründet er mit der seit rund zwei Monaten anhaltenden gewaltsamen Unterdrückung von friedlichen Protesten der Bevölkerung durch die syrischen Streit- und Sicherheitskräfte.
Klares Zeichen gesetzt
Der Bundesrat habe die Gewalt in Syrien schon verschiedentlich verurteilt, sagte Bundesratssprecher André Simonazzi vor den Medien in Bern. Mit den Sanktionen habe er nun ein klares Zeichen gesetzt. Verbessere sich die Lage nicht, könnten die Sanktionen ausgeweitet werden.
Zu den am Mittwoch beschlossenen Sanktionen gehört ein Einreiseverbot gegen 13 Personen. Unter ihnen ist auch Maher al-Assad, der Bruder des Präsidenten. Er wird in der Sanktionsliste als Hauptanführer des gewaltsamen Vorgehens gegen die Demonstranten bezeichnet.
Präsident nicht betroffen
Der syrische Präsident Baschar al-Assad ist dagegen von den Sanktionen ausgenommen.
Die Schweiz schliesst sich mit den Sanktionen gegen Syrien der EU an. /


Auch die EU hatte gegen ihn keine Massnahmen verhängt. Vor rund einer Woche liess sie allerdings verlauten, sie bereite nun auch Sanktionen gegen den Präsidenten vor.
Gegen die 13 anderen Exponenten des syrischen Regimes haben die EU und die Schweiz nicht nur Reise-, sondern auch Finanzsanktionen verhängt: Ihre Konten sind gesperrt. Personen und Institutionen, die entsprechende Vermögenswerte halten oder verwalten, müssen dies dem Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) unverzüglich melden.
Export von Rüstungsgütern verboten
Weiter gilt ein Waffenembargo. Verboten ist die Ausfuhr von Rüstungsgütern und Gütern, die für die Repression in Syrien verwendet werden könnten. Das Embargo werde zu keiner Änderung führen, hält das EVD fest. Die Schweiz habe schon seit über zehn Jahren kein Kriegsmaterial mehr nach Syrien exportiert.
In den vergangenen Monaten hat die Schweiz gegen verschiedene Regimes im arabischen Raum Sanktionsmassnahmen beschlossen. Betroffen sind neben Syrien die inzwischen abgesetzten Regimes von Tunesien und Ägypten sowie Libyen.