Berechnet wird der Referenzzinssatz aus den Hypothekarforderungen in der Schweiz, die vierteljährlich erhoben werden und aus denen ein Durchschnittswert berechnet wird. Per 31. März lag dieser Durchschnittssatz bei 2,54 Prozent, wie das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) am Mittwoch mitteilte.
Drei Monate zuvor hatte der Durchschnitt noch 2,59 Prozent betragen. Die erwartete Trendwende hin zu steigenden Zinsen hat demnach noch nicht vollumfänglich eingesetzt. Cipriano Alvarez vom BWO zeigte sich denn auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA auch eher überrascht, dass der Referenzzinssatz nochmals in diesem Masse sank.
Alles beim Alten. /

Abflachen spürbar
Für ein weiteres Absinken des Referenzzinssatz, der in Viertelprozent-Schritten verändert wird, müsste die durchschnittliche Hypothekarforderung in der Schweiz auf 2,43 Prozent sinken. Alvarez hält einen nochmals leicht tieferen Durchschnittssatz im nächsten Quartal zwar für wahrscheinlich, doch ein Abflachen des Trends zu tieferen Zinsen sei eindeutig spürbar.
Deshalb ist es eher unwahrscheinlich, dass der Referenzzinssatz bei der nächsten Erhebung auf 2,5 Prozent sinkt. Bei diesem Satz könnten Mieter wieder eine Senkung verlangen. Da der Referenzzinssatz seit der letzten Veröffentlichung im März aber nicht verändert wurde, ergibt sich nun kein Anspruch auf eine Senkung - aber die Miete kann auch nicht erhöht werden.
Das BWO macht indes darauf aufmerksam, dass auch nachträglich noch Mietsenkungen geltend gemacht werden können, wenn es nach der Anpassung des Referenzzinssatzes auf 2,75 Prozent vom 1. Dezember keine Änderung der Miete gab.