Der EU-Stresstest konzentriert sich auf die Schwerpunkte extreme Naturereignisse, auf die Folgen des Verlusts der Strom- und Kühlwasserversorgung sowie auf die Wirksamkeit der Notfallschutzmassnahmen, wie es auf der Website der Aufsichtsbehörde ENSI heisst.
Für jeden dieser Schwerpunkte müssen die AKW-Betreiber die aktuelle Auslegung der Anlage darlegen. Auch müssen die Sicherheitsreserven explizit diskutiert werden, wie aus den Verfügungen des ENSI mit Datum 1. Juni hervorgeht. Das Stichdatum für die von den Betreibern selbst vorgenommenen Bewertungen ist der 30. Juni.
Länderbericht
Nach der Katastrophe im japanischen AKW Fukushima hatte der Europäische Rat im März beschlossen, die Sicherheit der 143 europäischen AKW zu überprüfen.
Offenes Reaktordruckgefäss im Transferbecken im Kernkraftwerk Leibstadt. /


Das ENSI teilte Anfang Mai mit, es werde die Schweizer AKW-Betreiber zur Teilnahme am EU-Stresstest verpflichten.
Die Aufsichtsbehörden der EU-Mitgliedstaaten hatten den Umfang und die Modalitäten dieser Überprüfungen festgelegt. Die AKW-Betreiber müssen für den Stresstest Analysen und Bewertungen liefern, die anschliessend überprüft und in einem Länderbericht zusammengefasst werden.
Der Terminplan des EU-Stresstests sieht gemäss ENSI für alle Länder gleich aus. Die Schweizer AKW-Betreiber müssen ihre Schlussberichte bis zum 31. Oktober beim Nuklearsicherheitsinspektorat einreichen.
Ergebnisse bis Juni 2012
Danach wird die Aufsichtsbehörde des Bundes die Berichte bewerten und bis Ende Jahr einen Länderbericht verfassen. Anschliessend startet die EU mit den wissenschaftlichen Überprüfungen der Angaben. Definitive Ergebnisse sollen dem EU-Rat für die Sitzung im Juni des nächsten Jahres vorliegen.