Der Bundesrat wehrte sich nicht dagegen. Die Räte würden allerdings «sperrangelweit offene Türen einrennen», sagte Justizministerin Simonetta Sommaruga. Der Bundesrat hatte vor einem Jahr beschlossen, die Europaratskonvention zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch zu unterzeichnen.
Die Vertragsstaaten werden insbesondere dazu verpflichtet, sexuellen Missbrauch von Kindern, Kinderprostitution, Kinderpornografie und erzwungene Teilnahme von Kindern an pornografischen Vorführungen unter Strafe zu stellen.
Für die Schweiz bedeutet dies eine Änderung des Strafgesetzes: Das Schutzalter liegt heute bei 16 Jahren.
Prostituierte am Sihlquai in Zürich. /


Ab diesem Alter können Jugendliche Sex gegen Geld anbieten, ohne dass sich der Freier strafbar macht.
Andere Initiative abgelehnt
Künftig soll sich strafbar machen, wer gegen Bezahlung sexuelle Dienste von unter 18-Jährigen in Anspruch nimmt. Justizministerin Simonetta Sommaruga kündigte an, dass der Bundesrat die Gesetzesänderungen in Kürze in die Vernehmlassung schicken werde. Die Arbeiten zur Umsetzung des Kinderschutzabkommens seien in Gang.
Der Ständerat wollte dennoch ein Zeichen setzen und sprach sich - wie bereits der Nationalrat - für die Motion von Viola Amherd (CVP/VS) aus. Standesinitiativen mit ähnlichem Inhalt gab der Rat indes keine Folge.