Präimplantationsdiagnostik (PID) soll nur möglich sein, wenn wegen einer genetischen Veranlagung der Eltern die Gefahr besteht, dass das Kind an einer schweren Erbkrankheit leiden könnte. Weitere Anwendungen der PID bleiben gemäss dem Entscheid des Bundesrates vom Mittwoch verboten.
Namentlich soll mit PID nicht abgeklärt werden dürfen, ob das ungeborene Kind an Trisomie 21 leidet. Ebenso wenig will der Bundesrat die Auswahl so genannter Retter-Babys zulassen, die kranken Geschwistern Organe oder Gewebe spenden sollen.
Zulassen will der Bundesrat hingegen, dass Eltern, die auf In-vitro-Fertilisation und PID zurückgreifen, pro Behandlungszyklus neu acht Embryonen entwickeln lassen dürfen. Derzeit ist die Zahl auf drei beschränkt (Dreier-Regel).
Embryonen aufbewahren
Zudem sollen Embryonen aufbewahrt werden können, um sie erst bei späteren Fortpflanzungsversuchen einzusetzen.
Die medizinische Fortpflanzung soll gelockert werden. (Symbolbild) /


So will der Bundesrat für Mutter und Kind riskante Mehrlingsschwangerschaften verhindern. Gesetz und Verfassung schreiben heute vor, dass nur so viele Embryonen entwickelt werden, wie sofort eingepflanzt werden können.
Der Bundesrat hatte bereits 2009 eine Neuregelung für den Umgang mit PID in die Vernehmlassung gegeben, war dann aber nach einer ersten Vernehmlassung im Mai 2010 zurückgekrebst.
Umstritten gewesen war in der ersten Vernehmlassung das Festhalten der Regierung an der Dreier-Regel. Ebenso störten sich Organisationen und Parteien am beibehaltenen Verbot, Embryonen für spätere Fortpflanzungsversuche aufzubewahren.
Das Bundesamt für Gesundheit schätzte 2010, dass jedes Jahr 50 bis 100 Eltern von PID Gebrauch machen könnten, wenn PID nach strengen Auflagen erlaubt wäre. 2009 wurden in der Schweiz 1891 Kinder geboren, die mit Hilfe der Fortpflanzungsmedizin gezeugt worden waren, wie das Bundesamt für Statistik schrieb. Das waren 2,4 Prozent aller Lebendgeburten.