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Bern streicht Urlaub für verwahrte HäftlingeBern - Der Kanton Bern will die Lehren aus der viertägigen Flucht eines verwahrten Straftäters ziehen. Er streicht vorläufig alle begleiteten Ausgänge und Urlaube für die 19 Verwahrten und die weiteren rund 130 Häftlinge, die als gemeingefährlich gelten.bg / Quelle: sda / Donnerstag, 7. Juli 2011 / 09:58 h
Das gab Polizeidirektor Hans-Jürg Käser am Donnerstag vor den Medien bekannt. Sämtliche Dossiers sollen zunächst nach Sicherheitsaspekten durchleuchtet werden. Allfällige Bewilligungen für Ausgänge und Urlaube erteilt künftig Martin Kraemer, Chef des Amts für Freiheitsentzug und Betreuung.
Kraemer kann auch die Spielregeln eines Ausgangs oder Urlaubs näher festlegen. Er darf also zum Beispiel anordnen, dass der Häftling ständig Handschellen oder Fussfesseln tragen muss und dass er von Personen mit spezieller Ausbildung in Sicherungs- und Festhaltetechnik begleitet wird.
Mit dieser Sofortmassnahme reagieren die bernischen Behörden auf den Fall eines verwahrten Straftäters, der letzte Woche bei einem begleiteten Ausgang in der Waadt flüchten konnte. Der 64-Jährige war im Kanton Bern wegen Mordes und Vergewaltigung verurteilt worden, sass aber in der neuenburgischen Strafanstalt Gorgier.
Nach gut vier Tagen stellte er sich der Polizei.
Die Türen bleiben geschlossen. /
Er ist nun in der bernischen Strafanstalt Thorberg inhaftiert. Ohne Kindersicherung und Handschellen Die bernischen Behörden äusserten vor den Medien erneut harte Kritik an den Neuenburger Verantwortlichen. Es sei mit gesundem Menschenverstand nur schwer nachzuvollziehen, unter welch lockeren Bedingungen der begleitete Ausgang erfolgt sei, liess Polizeidirektor Käser durchblicken. Der Kanton Bern habe schon im Januar explizit verlangt, dass der Mann entgegen früheren Abmachungen nicht sechs, sondern höchstens zwei begleitete Ausgänge pro Jahr erhalte.«Kein Kommentar» aus Neuenburg Neuenburg sei anderer Meinung gewesen, sagte Christian Margot, Vorsteher der Abteilung Straf- und Massnahmenvollzug. Über einen Ausgang im April sei Bern nicht informiert worden - und habe deshalb irrtümlich gemeint, der jüngste Ausgang sei erst der zweite in diesem Jahr. Auch deshalb habe man nicht interveniert, als die Neuenburger den Ausgang per Fax ankündigten. Der Neuenburger Justizdirektor Jean Studer wollte die Vorwürfe aus Bern auf Anfrage nicht kommentieren. Auch in Neuenburg hat man aber schon erste Konsequenzen aus der Affäre gezogen: Der Gefängnisdirektor von Gorgier und sein Stellvertreter mussten zurücktreten. Zudem soll der ehemalige Bundesrichter Claude Rouiller eine Administrativuntersuchung durchführen.
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