In den ersten fünf Monaten seit Inkraftsetzung der revidierten Verordnung wurden über 40 Prozent weniger Personen zum Zivildienst zugelassen als in der Vergleichsperiode des Vorjahres. Statt 3218 wurden noch 1878 Gesuche bewilligt. Im gesamten Halbjahr ging die Zahl der Zulassungen von 3970 im Vorjahr auf 2582 zurück. Dies entspricht einem Rückgang von 35 Prozent.
Das gleiche Bild zeigt sich bei den Gesuchen. Hier sank die Zahl im Halbjahr um 25 Prozent von 3917 auf 2943, wie die Vollzugsstele für den Zivildienst ZIVI am Mittwoch mitteilte. Seit der Verordnungsänderung war es ein Rückgang um 35 Prozent auf noch 3106 Gesuche.
Reaktion auf starke Gesuchszunahme
Der Druck auf die Gesuche ist gewollt. Nachdem im April 2009 die Gewissensprüfung für Zivildienstwillige abgeschafft worden war, stieg die Zahl Gesuche stark an. Innerhalb der ersten zwölf Monate der neuen Regelung wurden 8500 Gesuche eingereicht. Früher waren es jährlich rund 2000.
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Das Parlament verlangte vom Bundesrat, Gegensteuer zu geben. Die Regierung beschloss deshalb, in der Zivildienstverordnung die Hürden im Zulassungsverfahren zu erhöhen.
Neu kann seither das Gesuchsformular nicht mehr auf der Website des Zivildienstes heruntergeladen werden. Es wird erst auf Anfrage in personalisierter Form zugestellt. Wer das Gesuch dann auch wirklich einreicht, muss es vier Wochen später schriftlich bestätigen. Bleibt die Bestätigung aus, wird auf das Gesuch nicht eingetreten.
Mehr Nichteintretensentscheide
Wie die Vollzugsstelle nun feststellte, zeigte diese Anforderung Wirkung. Die Bestätigung unterbleibe oft, heisst es in der Medienmitteilung. Neu führten nur noch 82 Prozent der Gesuche zu einer Zulassung, statt wie früher 97 Prozent.
Für eine umfassende Bilanz über die Auswirkungen der Verordnungsrevision ist es laut Communiqué indes noch zu früh. Die vorlegende Zahlenbasis sei noch zu schmal.