Dazu sollen die vier Angeklagten gemäss amerikanischem Justizministerium Geheimkonten bei einer international operierenden Schweizer Bank sowie anderen Schweizer Finanzinstituten eröffnet und unterhalten haben.
Der Name der Banken wird in der Medienmitteilung nicht genannt. Es ist einzig davon die Rede, dass das besagte Geldinstitut im Herbst 2008 tausende von Geheimkonten für US-Kunden mit Einlagen von bis zu drei Milliarden Dollar verwaltet habe.
Geheimkonten eröffnet
Die Credit Suisse in Zürich bestätigte aber am Freitag auf Anfrage, dass unter den Angeklagten auch Mitarbeiter des Konzerns seien. Wie viele der vier Angeklagte aber tatsächlich CS-Angestellte sind, sagte der Banksprecher nicht.
Gemäss Handelsregister und Informationen auf Firmen-Internetseiten ist einer der neu Angeklagten noch immer für die CS tätig.
Die CS im Visier der US-Steuerfahnder. /


Es handelt sich dabei um den ehemaligen Chef des nordamerikanischen Offshore-Geschäfts der Bank. Heute sitzt er im Verwaltungsrat der Tochterfirma Credit Suisse Private Advisors, welche amerikanische Kunden, die legal Geld in der Schweiz anlegen wollen, berät.
Zwei weitere Angeklagte sind ehemalige Angestellte der Bank. Der vierte ist der Gründer einer Treuhandfirma, der aber zuvor längere Zeit für die Credit-Suisse-Treuhandgesellschaft Fides gearbeitet hat.
Klagen gegen Mitarbeiter als Druckmittel
Die CS wies darauf hin, dass sie auch in Zusammenhang mit den neuen Klagen mit den amerikanischen Behörden kooperieren werde. Eine solche Zusicherung hat die Bank bereits letzte Woche gemacht, als sie bekannt gab, dass nicht nur einzelne Mitarbeiter in den USA angeklagt worden seien, sondern auch eine Untersuchung gegen die Bank selbst am Laufen sei.
Branchenbeobachter rechnen damit, dass die amerikanischen Justizbehörden ähnlich wie bei der UBS schliesslich darauf abzielen, dass es zu einer Vereinbarung mit der CS und einer Abgeltungszahlung kommt.
Klagen gegen Angestellte können dabei als Druckmittel dienen, da nach US-Gesetz für straffälliges Verhalten von Angestellten in gewissen Fällen auch der Arbeitgeber zur Rechenschaft gezogen werden kann.