Der Straftatbestand sei nicht erfüllt, hielt die Staatsanwaltschaft des Kantons Tessin ohne weitere Begründungen dazu fest. Im Fokus des Verfahrens standen drei Regierungsmitglieder.
Blick nach Italien: Streit um Grenzbesteuerung. /


Es war aufgrund der Anzeige eines einzelnen Bürgers eröffnet worden.
Der Tessiner Staatsrat hatte am 30. Juni den Beschluss gefasst, einen Teil der Grenzgängersteuer vorderhand nicht an Italien zurückzuzahlen. Gemäss einem Abkommen zwischen der Schweiz und Italien aus dem Jahr 1974 würde dem Nachbarstaat 38,8 Prozent der von italienischen Grenzgängern erhobenen Quellensteuer zustehen.
Der Kanton erachtet diesen Prozentsatz aber als zu hoch, da sich die Randbedingungen durch die Personenfreizügigkeit verändert hätten. Da Bern trotz mehrjährigen Drucks des Kantons bisher nicht mit Rom über eine mögliche Anpassung des Rückzahlungsmodus verhandelt hat, entschied der Staatsrat Ende Juni, die Hälfte des Geldes einzufrieren.