Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) und TRIAL, die Schweizerische Gesellschaft für Völkerstrafrecht, haben am Donnerstag bei der Bundesanwaltschaft (BA) Strafanzeige gegen Dias gestellt. Die BA bestätigte den Eingang. Die Anzeige werde geprüft, sagte BA-Sprecherin Jeannette Balmer.
Dias ist Vize-Botschafter von Sri Lanka in Deutschland und seit dem 28. Januar 2010 auch in der Schweiz in dieser Funktion akkreditiert. Die srilankische Botschaft in Berlin ist weiter für den Vatikan zuständig.
Bombardierung von zivilen Schutzzonen
Dias habe während der Schlussphase des Bürgerkrieges auf Sri Lanka Ende 2008 und Anfang 2009 als Generalmajor die 57. Division der Armee befehligt, schreiben die GfbV und TRIAL.
Diese sei für die Bombardierung von Zivilisten und Spitälern auch in von der Regierung ausgewiesenen Schutzzonen für Zivilisten verantwortlich, sagte GfbV-Geschäftsleiter Christoph Wiedmer. Die Division habe auch humanitäre Helfer und UNO-Mitarbeiter sowie religiöse Stätten beschossen.
Siegesmonument in Sri Lanka: Der Ex-Generalmajor soll soll sich für Kriegsverbrechen verantworten. /


Dias geniesst als Diplomat Immunität. Die Menschenrechtler fordern deshalb, dass die Schweiz den ehemaligen Offizier zur «unerwünschten Person» erklärt. Damit verlöre Dias seine Immunität und könnte strafrechtlich verfolgt werden. Die gleiche Forderung erhebt ein im Juni im Parlament in Bern eingereichter Vorstoss.
Das Aussendepartement EDA erklärte, die Angelegenheit habe «grosse Bedeutung». Es hätten bereits Kontakte mit Sri Lanka stattgefunden. Mit Verweis auf die «Vertraulichkeit» in diplomatischen Fragen wollte sich das EDA zu den «getroffenen Massnahmen» nicht äussern.
Prozess unwahrscheinlich
Dass Dias sich wegen mutmasslicher Kriegsverbrechen vor einem Gericht verantworten muss, scheint unwahrscheinlich. Colombo beharrt darauf, nur die tamilischen Befreiungstiger (LTTE) hätten Kriegsverbrechen verübt. Die Vereinten Nationen werfen beiden Seiten Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen vor.