Bei der Armee seien bereits im Juni Reklamationen von Armeeangehörigen eingegangen, die persönlich adressierte Werbebriefe des SVP-Kandidaten erhielten, sagte Heeressprecher Daniel Reist am Freitag auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda. «Daraufhin hat die Armee ihn ermahnt, dies zu unterlassen.»
Lüscher verschickte demnach die Post an Mitglieder des 13. Infanteriebataillons, wo er vor sechs Jahren stellvertretender Kommandant war. Auch dem Heeresstab, dem er seit 2006 dient, verschickte der Landwirt und Gemeindepräsident von Schalunen BE die Wahlkampfpropaganda.
Die Adressierten werden darin mit Rang und Namen angesprochen. Verwiesen wird auf die gemeinsame Armeeerfahrung.
Kein Fall für Militärjustiz
Lüscher war am Freitagmorgen für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.
Bei der Armee seien bereits im Juni Reklamationen von Armeeangehörigen eingegangen. /


Gemäss Armeesprecher Reist stellt der SVP-Politiker sich auf den Standpunkt, er und sein Wahlkampfteam hätten die Adressen auf privatem Weg zusammengetragen.
Dennoch untersucht die Armee, ob die Adresslisten durch ein internes Leck an Lüscher gelangten. Dies hätte disziplinarische Folgen. «Es wird keine drakonischen Strafen geben», betonte Armeesprecher Reist. Es handle sich hier nicht um einen Fall für die Militärjustiz.
Der Datenschützer Hanspeter Thür sieht das Gesetz in jedem Fall verletzt. «Das Adressmaterial gehört der Armee, ist auch für diesen Zweck bestimmt. Wer als Armeeangehöriger solches Material für private Zwecke benutzt, handelt klar gesetzeswidrig», sagte Thür in dem Beitrag von «10vor10».