Der Schweizer Ableger der schwedischen Electrolux untersagte ihren Händlern den Verkauf von Produkten über Online-Shops gänzlich, V-Zug machte ihren Händlern strikte Auflagen. Die WEKO erachtete dies als unzulässige Wettbewerbsabreden.
In einer Stellungnahme unterstützte Electrolux nun den Standpunkt der WEKO. Beide Firmen hatten bereits zu Beginn der Untersuchung vor elf Monaten ihre Bereitschaft für eine einvernehmliche Lösung signalisiert. Inzwischen passten sie ihre Vertriebssysteme an, wie die WEKO weiter mitteilte.
Das neue Vertriebssystem gebe sowohl den Konsumenten als auch dem Handel mehr Flexibilität, heisst es in der Mitteilung von Electrolux.
Einer Bestellung im Internet sollte nichts im Wege stehen. /


Gleichzeitig würden die Fachhändler damit bei Verkäufen über das Internet zur Erfüllung klarer Kriterien verpflichtet, welche die Einhaltung von Sicherheits- und Qualitätsstandards sicherstellten.
Keine Parallelimporte verhindern
Die WEKO kam zum Schluss, es müsse grundsätzlich möglich sein, Produkte über Online-Shops zu verkaufen. Beschränkungen dieses sehr wichtigen Vertriebskanals seien nur unter sehr restriktiven Bedingungen zulässig. Und selbst dann dürften keinesfalls Parallelimporte verhindert oder Preisbindungen an die Wiederverkäufer vorgegeben werden.
Gegenwärtig stehen ausländische Markenartikel-Hersteller unter Druck von Konsumentenschützern, Politikern und einigen Detailhändlern, die Preisvorteile wegen der Frankenstärke an die Schweizer Konsumenten weiterzugeben. Auch von der WEKO wurden Interventionen erwartet.