Die bislang in den Medien kolportierten Details des bundesrätlichen Zwei-Milliarden-Hilfspakets - etwa die vorübergehende Bundesfinanzierung von Sozialversicherungsabgaben der betroffenen Firmen - lehnt die SP ab. Was bisher bekannt sei von den möglichen Bundesratsvorschlägen, rieche stark nach dem Giesskannenprinzip, sagte SP-Präsident Christian Levrat.
Dies lehnt die SP ab. An einer Einzelfallprüfung führe nichts vorbei, sagte der Freiburger SP-Ständerat Alain Berset. Denn die Subventionen müssten zielgerichtet gewährt werden.
Einzelfallprüfung
Konkret soll der Bundesrat - analog zur Prozedur bei der Erteilung von Kurzarbeitsbewilligungen - die Gesuche der Firmen prüfen und entscheiden.
Die Hilfsleistungen wären nach der SP an faires Verhalten gegenüber Arbeitnehmern gebunden. /


Die SP schlägt auch gleich Kriterien vor, nach denen das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) entscheiden solle, welche Firmen wie viel staatliche Hilfe erhalten sollen.
Berücksichtigt werden sollen Firmen, die einen Exportanteil von mindestens 10 Prozent haben. Den Maximalbetrag von 6000 Franken pro Arbeitsplatz sollen jedoch nur Firmen mit einem Exportanteil von 100 Prozent erhalten, die zudem ausschliesslich mit Zulieferer aus der Schweiz geschäften.
Kaufen die Firmen einen Teil ihrer Rohstoffe, Halbfabrikate und Bestandteile im Ausland ein, soll dieser Betrag in Abzug gestellt werden, da diese Firmen laut Berset so auch vom schwachen Euro profitierten. Pro Firma sollen höchstens 1000 Arbeitsplätze unterstützt werden.
Subventionen an Bedingungen knüpfen
Die Unterstützung müsse aber an die Bedingung geknüpft sein, dass die Firmen währungsbedingt keine Stellen abbauten und auf Lohnkürzungen oder unbezahlte Arbeitszeitverlängerungen verzichteten, sagte Berset weiter. Der Vorschlag widerspricht nach Ansicht der SP-Exponenten nicht den Normen der WTO.