Zuletzt hatte der Bundesrat die Mietzuschüsse 2001 erhöht. In dieser Zeit seien die Mieten um 15 Prozent gestiegen, erklärten die Vereinigung aktiver Senioren- und Selbsthilfe-Organisationen der Schweiz (VASOS) und die Selbsthilfeorganisation für Menschen mit Handicap, Procap, vor den Medien.
Gemäss dem Bundesgesetz über Ergänzungsleistungen (EL) zur AHV und IV beläuft sich die vom Bund festgelegte Höchstgrenze für die Mietzinszuschüsse auf 13'200 Franken für Einzelpersonen. Paare erhalten 15'000 Franken pro Jahr. Rollstuhlfahrer bekommen zusätzlich 3600 Franken für eine rollstuhlgängige Wohnung.
Weil diese Beträge zu niedrig seien, müssten viele Geld, das für den allgemeinen Lebensbedarf reserviert sei, für die Miete abzweigen, sagte Gérard Heimberg von VASOS gemäss Redetext.
Gang zum Sozialamt
Fazit: die Betroffenen sparten sich ihre Miete am Munde ab oder müssten Sozialhilfe beziehen, was «die Institution der Ergänzungsleistung ja gerade verhindern sollte», sagte Heimberg.
Andere wiederum seien gezwungen, frühzeitig in ein Heim zu gehen, erklärte Urs Schnyder von Procap. Wohnen im Heim sei für Behinderte aber drei Mal so teuer. Es sei auch im Interesse der Behörden, «möglichst vielen Menschen mit Behinderung den Verbleib in der eigenen Wohnung zu ermöglichen».
VASOS und Procap fordern auch, dass die Mietzuschüsse regelmässig angehoben werden.
Mühe für körperlich behinderte Senioren: Die Ergänzungsleistungen reichen oft nicht aus. /


Zwar erhöhe der Bundesrat den EL-Betrag für den Lebensbedarf regelmässig, doch dies allein reiche nicht. Auch dass die Kantone, wie Basel-Stadt, in Eigenregie EL-Bezügern zusätzliches Geld für die Miete geben können, befriedigt die Verbände nicht: Dies führe zu Ungleichbehandlungen.
49 Millionen Franken fehlen
Gemäss einer Stellungnahme des Bundesrates von 2010 erhalten 80 Prozent der EL-Bezüger genügend Geld für ihre Miete. Umgekehrt bedeutet dies, dass es bei 20 Prozent nicht reicht. 2008 hatte der Bundesrat die Mehrkosten für eine Anhebung des Mietzuschusses um monatlich 100 Franken auf jährlich 49 Mio. Franken geschätzt.
Mit Verweis auf die UBS-Rettung von 68 Mrd. Franken fragte VASOS-Co-Präsidentin, Vreni Hubmann: «Hat ein Land wie die Schweiz nicht die Mittel, um bedürftigen alten Menschen ein Leben in Würde zu garantieren?» So gebe es alte Menschen, die der Winterkälte mit einem dünnen und zu kurzen Mantel trotzen müssten, weil sie sich keinen warmen leisten könnten.
Der Bundesrat hatte Ende 2010 in Aussicht gestellt, die Höchstbeträge im Verlaufe diesen Jahres anzuheben. Bislang sei noch nichts geschehen, kritisierten die Verbände. Sie setzen nun auf die Nationalratskommission für soziale Sicherheit und Gesundheit, die das Thema diese Woche behandelt.