Zwar reichten in der Regel Angaben über die Beteiligungsstruktur, um abzuschätzen, wer eine Aktiengesellschaft beherrscht, schreibt der Presserat in seinem am Dienstag veröffentlichten Entscheid.
Wenn jedoch deutliche Indizien darauf hinweisen, dass das rechtliche Eigentum möglicherweise nicht mit den tatsächlichen wirtschaftlichen Gegebenheiten übereinstimme, genüge die Bekanntgabe der rechtlichen Eigentumsverhältnisse jedoch nicht.
Gestützt auf die von den Beschwerdeführer eingereichten Medienrecherchen erscheine es dem Presserat unklar, ob die «Basler Zeitung» bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise tatsächlich Moritz Suter oder ob sie einem oder mehreren unbekannten Dritten gehört, argumentiert der Presserat weiter.
Der Presserat fordert die «Basler Zeitung Medien» deshalb auf, sich unzweideutig zu erklären, ob und falls ja, welche Drittpersonen und/oder Institutionen den Kauf der «Basler Zeitung Medien» finanziert und welche Mitsprache-Rechte sie sich dafür ausbedungen haben.
Die Forderung nach Offenlegung der direkten und indirekten Beteiligungen an Medienunternehmen ist laut Presserat mit der Medien- und Wirtschaftsfreiheit vereinbar. Medien, deren Aufgabe es ist, Transparenz über gesellschaftliche Akteure und wichtige gesellschaftliche Vorgänge herzustellen, dürften bei sich selber keinen anderen Massstab anlegen.
Diffuse Besitzverhältnisse
Im Frühjahr 2011 hatten sich verschiedene Organisationen beim Presserat beschwert.
Moritz Suter: Alleiniger Besitzer der «Basler Zeitung»? /


Sie monierten, dass es unklar sei, ob die «Basler Zeitung» effektiv dem Basler Unternehmer Moritz Suter gehöre, der die Unternehmensgruppe im November 2010 zu angeblich 100 Prozent übernommen hat.
Die «Basler Zeitung Medien» entgegneten damals, sie hätten das Offenlegungspostulat längst erfüllt. Bereits mit der Übernahme durch Moritz Suter am 24. November 2010 habe das Unternehmen bekanntgegeben, dass Moritz Suter Alleinaktionär der BaZ Holding AG ist. Diese Haltung bekräftigte die BaZ auch am Dienstag in einem Communiqué.