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SBB schafft Billettverkauf im Zug abBern - Was im Regionalverkehr längst üblich ist, gilt ab Dezember im ganzen Bahnverkehr: Passagiere können auch in Fernverkehrszügen kein Billett mehr lösen. Wer ohne Ticket reist, gilt als Schwarzfahrer und bezahlt einen Zuschlag von mindestens 90 Franken.bert / Quelle: sda / Montag, 12. September 2011 / 14:09 h
Strecken- oder Klassenwechsel sind aber weiterhin auch nach Antritt der Reise möglich. Wer sein GA oder Halbtax vergisst, bezahlt 5 Franken und kann das Abo später am Schalter vorweisen, wie der Verband für öffentlichen Verkehr (VöV) am Montag mitteilte. Nicht möglich ist dies bei übertragbaren Abonnementen, Junior- oder Enkel-Karten und dem «Gleis 7».
Für Irrfahrten wird ein Zuschlag von 10 Franken fällig.
Billettverkauf noch bis Dezember. /
Kein Strafzuschlag wird künftig berechnet, wenn ein Passagier mit Zweitklassbillett in der Ersten Klasse sitzt. In solchen Fällen wird der Kontrolleur lediglich den regulären Tarif für den Klassenwechsel geltend machen. Der VöV begründet die Billettpflicht damit, dass die Zugbegleiter wegen des wachsenden Passagieraufkommens nicht mehr alle Tickets kontrollieren könnten. Ohnehin lösten derzeit nur zwei von 1000 SBB-Reisenden ihr Billett im Zug.
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